11.3.7. Schutzgut Landschaft
Künftig wird die neu entstehende Bebauung den Anblick der Stadt Fürth von der Landschaft aus nur sehr geringfügig kennzeichnen, wobei die Einsehbarkeit durch die tiefe Lage im Gelände und die umliegenden Grünstrukturen stark eingeschränkt ist. Da die Bebauung nicht in Gebiete eingreift, die für das Landschaftserleben von wesentlicher Bedeutung sind, kommt es nicht zu erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut, auch wenn es durch die Ausweitung der bebauten Ortslage zu einer deutlichen Veränderung des Landschaftsbildes kommt.
Durch die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Sondergebiet eine angemessene und landschaftsverträgliche Durchgrünung erfährt.
Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.