12.1.1. Fachgutachten
Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten vor Ort wurde das Büro TNL Buttenheim GmbH im Jahr 2024 mit der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) beauftragt. Die saP kam zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von fünf Vermeidungsmaßnahmen sowie einer CEF-Maßnahme Verbotstatbestände für besonders schützenswerte Tierarten ausgeschlossen werden können.
Die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens sind im Abschnitt 7.8 zusammengefasst.
Der Umgang mit den vorhandenen Altlasten wird im angehängten Gutachten der Sakosta GmbH genauer erläutert