Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

11.3.1. Schutzgut Mensch

Im Zuge der Erschließung und Bebauung des Geltungsbereiches können vorübergehende Lärm- und Immissionsbelastungen durch den Maschinen- und Geräteeinsatz bzw. durch temporären, zusätzlichen Verkehr auftreten.

Durch die Planung bedingte, als verträglich geltende Lärmemissionen werden durch den geringfügig erhöhten An- und Abfahrtsverkehr auftreten. Das vermehrte Verkehrsaufkommen verursacht außerdem Luftschadstoffemissionen.

Im Zuge des Neubaus, soll das neu entstehende Gebäude unter Berücksichtigung aktueller Energie- und Wärmestandards gebaut werden. Dies bedeutet, dass die Errichtung von Lüftungsanlagen auf den Dachflächen möglich sein wird. Durch diese Anlagen können negative Immissionen auf angrenzende Flächen ausgelöst werden (z.B. Lärm). Gegebenenfalls notwendige Vorgaben zu Lärmimmissionen durch Anlagentechnik, Lüftung etc. werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.

11.3.2. Schutzgut Pflanzen

Bei Realisierung der Planung geht die Vegetation in den künftig überbauten Bereichen vollständig verloren. Der Verlust der vorhandenen Vegetation durch die Nutzung als Sondergebiet „Hallenbad“ wird im Zuge der Kompensationsmaßnahmen auf einer internen Fläche im selben Naturraum ausgeglichen (Entsprechend der NKS Fürth – vgl. Kapitel 7.11). Von besonderer Bedeutung ist hier der Ausgleich der wertgebenden alten Hybridpappeln im Bestandsgebiet.

Bau- und betriebsbedingt kann es zum Funktionsverlust oder -beeinträchtigungen von Tierlebensräumen im näheren Umfeld kommen, da Lärm und optische Störeffekte auf die Fauna einwirken. Zudem kann sich die Straßen-/Gebäudebeleuchtung auf die Tierwelt, wie beispielsweise nachtaktive Fluginsekten und Vögel, auswirken.

Die Durchgrünung des Sondergebietes bewirkt eine Minderung der Eingriffe für das Schutzgut. Verschiedene anpassungsfähige Vogelarten werden auch in den entstehenden Grünanlagen geeignete Habitatstrukturen finden und in das Gebiet zurückkehren. Es ist davon auszugehen, dass künftig vorwiegend Kulturfolger und Ubiquisten auf den Flächen leben werden.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren bis hohen Eingriff in das Schutzgut.

11.3.3. Schutzgut Tiere

Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten vor Ort wurde das Büro TNL Buttenheim GmbH im Jahr 2024 mit der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) beauftragt. Die saP kam zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von fünf Vermeidungsmaßnahmen sowie einer CEF-Maßnahme Verbotstatbestände für besonders schützenswerte Tierarten ausgeschlossen werden können.

Die geplante Durchgrünung des Sondergebietes bewirkt eine Minderung der Eingriffe für das Schutzgut. Verschiedene anpassungsfähige Vogelarten werden auch in den entstehenden Freiflächen geeignete Habitatstrukturen finden und in das Gebiet zurückkehren. Es ist davon auszugehen, dass künftig vorwiegend Kulturfolger und Ubiquisten auf den Flächen leben werden.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren bis hohen Eingriff in das Schutzgut.

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