Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

11.1.7. Schutzgut Landschaft

Das Plangebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Stadt Fürth. Die Flächen unterliegen aktuell einer parkähnlichen Nutzung als Freibadflächen (z.B. Liegewiese). Das gesamte Freibadgelände ist zu allen Richtungen gut eingegrünt und nur schwer aus der weiteren Landschaft einzusehen. Die vorhandene Landschaft innerhalb des Geltungsbereichs ist als wertgebende und landschaftlich bereichernde Landschaft in Bezug auf die Erholungsnutzung vor Ort anzusehen. Von besonderer Bedeutung ist hier der Bestand der vorhandenen alten Hybridpappeln.

Im näheren Umfeld der Planung befinden sich keine nennenswerten Wander- und Radwege, die in einer Sichtbeziehung zum Plangebiet stehen.

Die Umgebung des Plangebietes ist im Westen durch Wohnbebauung, im Norden durch das vorhandene „Fürthermare“, im Süden durch die weitere Freibadnutzung und im Osten durch einen natürlichen Übergang zur Rednitz-Aue gekennzeichnet.

11.1.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

In diesem Schutzgut werden verschiedene Aspekte zusammengefasst:

Objekte mit Bedeutung für das kulturelle Erbe, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, sonstige Sachgüter (z. B. Jagd).

Als Kulturgüter werden nach § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (DSchG) denkmalgeschützte bauliche Anlagen, Grünanlagen und Wasseranlagen behandelt. Gemäß § 6 DSchG sind nicht nur die Anlagen selbst geschützt, sondern auch die Umgebung bzw. deren Wirkungsraum stehen unter besonderen Schutz. Für die Untersuchungen wurden neben eigenen Beobachtungen die Daten des Landesamts für Denkmalpflege verwendet.

Es befinden sich keine Baudenkmäler im Bereich des Plangebietes. Außerdem sind keine Bodendenkmäler bekannt.

11.1.9. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes

Soweit relevant sind die Wechselwirkungen bereits in den obigen Kapiteln bei den jeweiligen Schutzgütern im Zuge der Bewertung der jeweiligen schutzgutspezifischen Funktionen beschrieben.

Von besonderer Bedeutung dürfte das Verhältnis Boden und Wasser stehen. Da die Flächen des Geltungsbereichs einerseits als Altlastverdachtsflächen ausgewiesen sind und andererseits als wassersensible Bereiche gekennzeichnet sind, ist im Zuge von Bodenarbeiten besondere Vorsicht geboten.

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