Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

11.1.4. Schutzgut Boden

Das Plangebiet stellt aktuell eine parkähnliche Landschaft mit zahlreichen Bestandsversiegelungen dar. Der Boden ist durch die anthropogene Nutzung als vorbelastet zu beschreiben (vorhandene Versiegelungen, kein natürliches Bodengefüge).

Als Bodentyp herrscht im Planungsgebiet natürlicherweise „97b: Fast ausschließlich Vega aus Schluff bis Lehm (Auensediment)“ vor. Entsprechend der digitalen Ingenieurgeologischen Karte Bayerns wird der Baugrund als „oft kleinräumig wechselhafte Gesteinsausbildung, oft wasserempfindlich (wechselnde Konsistenz, Schrumpfen/Quellen), z. T. Staunässe möglich, oft frostempfindlich, oft setzungsempfindlich, z. T. eingeschränkt befahrbar “ beschrieben.

Auf der Fläche des geplanten Neubaus befinden sich jedoch nachgewiesene Altlasten. Laut der Begründung zum Bebauungsplan „Thermalbad Fürth“ ist die Fl.Nr. 1245 in der Altlastenkartierung der Stadt Fürth als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen. Diese soll 1929 als kommunaler Schuttplatz der Stadt Fürth ausgewiesen worden und anschließend bis in die fünfziger Jahre mit Abfällen verfüllt worden sein.

Bereits im Zuge der Errichtung des Thermalbades und der Sanierung des Sommerbades wurde ein Sanierungsplan erstellt. So gelang bereits damals eine Verbesserung der Altlastensituation. Im Zuge der nun anstehenden Baumaßnahme des Hallenbads soll auf das damalige Konzept aufgebaut werden. Dazu wurde die Sakosta GmbH mit der Erstellung eines Bodenmanagements-Konzepts beauftragt. Das Konzept, welches verschiedene Maßnahmen zum Bodenmanagement und zur Untersuchung des Grundwassers vorgibt ist dem Bebauungsplan angehangen.

Abbildung 13: Auszug aus der digitalen geologischen Karte Bayerns, Plangebiet rot markiert (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024)

11.1.5. Schutzgut Wasser

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich die Hochwassergefahrenflächen HQ 100 und HQ extrem. HQ 100 beschreibt dabei ein Hochwasser, dass statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt. Das HQ 100 ist nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz gleichzusetzten mit einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Das bedeutet, es ist in seiner Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, kann ein Eingriff durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden (vgl. § 77 WHG). Ein Eingriff ins HQ 100 im Bebauungsplan ist nicht vorgesehen (siehe Planblatt). Der geplante Baukörper befindet sich jedoch innerhalb des HQ extrem, welches etwa einem 1000-jährigem Hochwasser entspricht. Außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes (HQ 100) besteht zwar grundsätzlich kein Planungsverbot nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG); aber auch dort können Hochwasserrisiken auftreten, die im Zuge der Abwägung zu berücksichtigen sind.

Die Flächen des Geltungsbereichs der Planung befinden sich darüber hinaus innerhalb von wassersensiblen Bereichen. Dort kann sich der Einfluss des Wassers auf die Nutzungen auswirken, beispielsweise bei zeitweise hoch anstehendem Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei diesen Flächen nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein häufiges oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken.

Trinkwasserschutzgebiete sind nicht innerhalb des Plangebietes ausgewiesen. Jedoch befindet sich ca. 200 südlich der Planung das Trinkwasserschutzgebiet „infra Fürth – Rednitztal“.

Abbildung 14: Darstellung des HQ100 (dunkelblau) und des HQExtrem (hellblau) im Umfeld des Plangebiets (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024)

11.1.6. Schutzgut Klima und Luft

Klimaschutz und Klimaanpassung sind seit dem Jahre 2011 ausdrücklich in § 1a Abs. 5 BauGB verankert und sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Bei der Überplanung von Flächen können frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen festgesetzt werden.

Das Plangebiet besitzt eine gute Grünausstattung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das Plangebiet in geringem Umfang zur lokalen Kalt- und Frischluftproduktion beiträgt. Aufgrund der geringen Größe des Planungsraumes ist dieser positive Effekt für die Kalt- und Frischluftproduktion jedoch kaum von Bedeutung.

Das Plangebiet befindet sich am Rande eines regionalen Grünzuges (ca. 100 m westlich der Ausweisung). Die maßgeblichen Funktionen des regionalen Grünzuges werden durch die festgesetzte Bebauung nicht unterbunden. Eine Vergrößerung der Inversions- und Kaltluftstau-Gefahr im ist durch geplante Bebauung daher nicht zu befürchten.

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