Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche mit einer Größe von ca. 13.903 m². Innerhalb des Geltungsbereichs werden Verkehrsflächen mit 781 m², Grünflächen mit 4.855 m² sowie eine Sondergebietsfläche mit einer Fläche von 9.226 m² ausgewiesen. Bei den festgesetzten Verkehrsflächen und Grünflächen handelt es sich um Bestandsflächen. Innerhalb der Grünflächen kann es zu einer Verlegung oder zu einem Neuausbau von Wegen kommen.
Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hallenbad“ wurde mittels einer Baugrenze eingefasst. Innerhalb des Sondergebiets (und der Baugrenze) wurde die Überbauung einer 6.000 m² großen Fläche als zulässig festgesetzt. Die verbleibenden 3.226 m² sollen als Grünflächen angelegt oder als Zuwegung genutzt werden.