Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben
Begründung mit Umweltbericht
10.1. Darstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 117
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Hallenbads im Südwesten des bestehenden Thermalbades. Dabei soll die ökologische Bestandssituation gewürdigt werden (Ausgleichsmaßnahmen) und geeignete Festlegungen im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung getroffen werden. Die architektonische Planung des Gebäudes erfolgt nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens bzw. im späteren Planungsverlauf. Daher sind die abschließenden Dimensionen des Neubaus bislang nicht bekannt. Der Bebauungsplan soll daher eine gewisse Flexibilität beinhalten.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen.
10.1.1. Lage des Plangebietes und Umgebung
Das Plangebiet befindet sich westlich des Fürther Stadtzentrums. Es liegt zwischen dem Scherbsgraben im Westen, dem Fürthermare im Norden, dem Waldmannsweiher im Osten und der Straße In d. Berten bzw. dem Gelände des Sommerbads im Süden; der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans erstrecken sich über eine Fläche von etwa 2,4 ha. Davon entfallen ca. 1,4 ha auf das Sondergebiet für den Neubau des Hallenbads. Die drei verbleibenden Geltungsbereiche sind für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im weiteren Verlauf des Umweltberichts wird häufig auf den Geltungsbereich verwiesen, wobei stets der Bereich mit dem Sondergebiet für den Neubau des Hallenbads gemeint ist.
Der Umgriff des Plangebietes liegt größtenteils auf der Flurnummer 1245/2 Gmkg Fürth. Ansonsten sind folgende Flurnummern betroffen: 1245/18, 1245/20, 1245/21, 1245/22, 1245/23, 1245/24, 1245/31, 1245/32, 1468/380, 1468/381, 1468/382 sowie jeweils auf Teilen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1245/15, 1245/16, 1245/17, 1245/19, 1468/101, 1468/379, 1468/383 (Gemarkung Fürth)
Die Ausgleichsmaßnahmen 1 und 4 sind ebenfalls auf den Flur-Nrn. 1245/2 und 1245/16 verortet. Zusätzlich wird durch die Ausgleichsmaßnahmen 2 und 3 die Flurnummer 1245 überplant (jeweils Gemarkung Fürth).
Abbildung 9: Derzeitige Nutzung innerhalb des Geltungsbereichs (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024)
Aktuell wird der Geltungsbereich durch das Sommerbad genutzt. Innerhalb des Gebietes befindet sich der bisherige Eingangs- und Sanitärbereich des Sommerbads, ein Kinderschwimmbecken sowie ein Teil der vorhandenen Liegewiese.