1.9.3. Stellplätze und Baumpflanzungen
Bei Stellplatzreihen sind jeweils ca. 5 Stellplätze durch Baumpflanzungen in Pflanzbeeten von der Größe eines Stellplatzes zu gliedern.
Bei Stellplatzreihen sind jeweils ca. 5 Stellplätze durch Baumpflanzungen in Pflanzbeeten von der Größe eines Stellplatzes zu gliedern.
Hausanschlusskästen für die Stromversorgung sowie Stellplätze für Abfallbehälter sind in Gebäuden unterzubringen oder auf den Baugrundstücken an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche zu errichten und in die Einfriedung zu integrieren.
Straßenbegrenzungslinie (Begrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche)
befestigte Straßenverkehrsfläche
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung:
Feld- und Waldweg