3. Verfahrensvermerke
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.12.2025 die Änderung des Bebauungsplans beschlossen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 14.09.2026 wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………………… bis ………………… im Internet veröffentlicht und zusätzlich durch öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern zugänglich gemacht.
Zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 14.09.2026 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………………… bis ………………… eingeholt.
Die Gemeinde Baiern hat mit Beschluss des Gemeinderates vom ………………… die 3. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom ………………… gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Baiern, den
(Siegel) Erster Bürgermeister, Martin Riedl
Ausgefertigt
Baiern, den
(Siegel) Erster Bürgermeister, Martin Riedl
Der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung wurde am ………………… gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist damit in Kraft getreten. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und 215 BauGB wird hingewiesen.
Baiern, den
(Siegel) Erster Bürgermeister, Martin Riedl