Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung
Festsetzungen
1.9.1. Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO
Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO mit einer Fläche von insgesamt 15 qm sowie Garagen, Carports und offene Stellplätze sind auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die festgesetzte max. Gesamt-Grundflächenzahl ist zu beachten.
1.9.2. Garagen- und Stellplatzzufahrten sowie Stellplätze
Garagen- und Stellplatzzufahrten sowie Stellplätze sind mit wasserdurchlässigem Material zu befestigen (z.B. wassergebundene Decke, Schotter, weitfugig verlegtes, mit Rasen und Mauerpfeffer angesätes Pflaster).