2.9.1. Grundwasser
Im Umgriff des Geltungsbereichs befinden sich nach dem Landesmessnetz keine Grundwassermessstellen des Landesgrundwasserdienstes oder Messstellen Dritter. Belastbare Aussagen zum Grundwasserflurabstand können daher nicht getroffen werden. Nach Kenntnis der Gemeinde ist jedoch davon auszugehen, dass das Grundwasser deutlich unterhalb der zu erwartenden baulichen Eingriffstiefen liegt. Dies bestätigt auch die Hinweiskarte „Hohe Grundwasserstände“ des BayernAtlas.