Wichtige Merkmale für die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden sind Retentionsvermögen, Rückhaltevermögen, Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion, Ertragsfähigkeit, Lebensraumfunktion und seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie die Veränderung der organischen Substanz, Bodenerosion, Bodenverdichtung und die Bodenversiegelung.
Beschreibung:
Im Plangebiet kommt gemäß Standortkundlicher Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 ausschließlich der Bodentyp 22a Parabraunerde vor. Bei der Bodenart handelt es sich um einen flach- bis mittelgründigen Schotterverwitterungsboden z. T. mit dünner Deckschicht aus Hochflutlehm, Abschwemmmassen oder Lößlehm. Der Boden weist eine hohe bis sehr hohe Durchlässigkeit, ein geringes Filtervermögen und eine geringe bis mittlere Sorptionskapazität auf.
Abb. 3 Ausschnitt Standortkundliche Bodenkarte 1:50.000, München-Augsburg; Quelle Fachdaten: © Bayerisches Landesamt für Umwelt; Quelle Hintergrundkarten: © Bayerische Vermessungsverwaltung, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Bayerisches Landesamt für Umwelt, GeoBasis-DE / BKG, EuroGeographics, CORINE Land Cover; Stand vom 26.11.2024
Gemäß Bodenschätzungs-Übersichtskarte von Bayern M 1:25.000 wird das Plangebiet als Grünlandstandort mit einer guten Zustandsstufe und guten Wasserverhältnissen definiert. Die Grünlandzahl liegt einen Wertpunkt über dem Landkreisdurchschnitt.
Bei der Fläche handelt es sich derzeit um eine Ackerbrache.
Informationen bezüglich Altlasten liegen nicht vor. Bitte um Auskunft.
Bewertung:
Es handelt sich um einen anthropogen überprägten, durch landwirtschaftliche Nutzung in seinem natürlichen Aufbau veränderten Boden. Die Bodenfunktionen sind jedoch weitgehend intakt, sodass eine mittlere Bedeutung vorliegt.
Aufgrund hoher bis sehr hoher Durchlässigkeit, geringem Filtervermögen, geringer bis mittlerer Sorptionsfähigkeit und fehlender Prägung durch Grundwasser ist von einer hohen Empfindlichkeit gegenüber möglichen Stoffeinträgen auszugehen.
Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut:
Durch die Darstellung von Sport- und Spielflächen werden Beeinträchtigungen wichtiger Bodenfunktionen wie Grundwasserneubildung vorbereitet. Die Ertragsfähigkeit und Lebensraumfunktion gehen bei Umsetzung der weiteren Planungen vollständig verloren.
Baubedingt kann es zur Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge kommen. Bei Aushubarbeiten und Bodenabtrag wird der natürliche Bodenaufbau durch Umlagerungen weiter zerstört. Durch die Baustelleneinrichtung kann es zur temporären Versiegelung kommen.
Anlagebedingt kommt es zu negativen Auswirkungen geringer Erheblichkeit auf die Versickerungsfähigkeit durch Teil-Versiegelung des Bodens.
Bei Umsetzung des Vorhabens kommen betriebsbedingt voraussichtlich keine überwachungsbedürftigen und grundwassergefährdenden Stoffe zum Einsatz. Es ist daher von keinen erhöhten Risiken durch Eintrag bodenverändernder und grundwasserverunreinigender Stoffe auszugehen.
Durch Überbauung anthropogen überprägter Böden kommt es zu negativen Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Boden.
Diese Verluste werden durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf dafür bereitgestellten Ausgleichsflächen kompensiert.