Planungsdokumente: 57. Änderung des Flächennutzungsplans Gauting für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage

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Inhaltsverzeichnis

Umweltbericht

3. Merkmale des Vorhabens mit Wirkung auf die Umwelt

Im Folgenden (Ziffern 3, 4 und 6 des Umweltberichts) werden die umweltrelevanten Faktoren des Vorhabens einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von schädlichen Umweltauswirkungen beschrieben und die Schutzgüter benannt, für die sich aufgrund der Beschaffenheit des Vorhabens erhebliche negative Auswirkungen ergeben (Wie ist das Vorhaben beschaffen und wie wirkt es auf die Umwelt?). Die Tiefe der Aussagen richtet sich dabei nach der Planungsebene und den verfügbaren Informationen über das Vorhaben.

Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können nur die erheblichen Umweltauswirkungen geprüft werden, die durch die Darstellungen des Plans hinreichend absehbar sind. Dabei werden lediglich regelmäßig anzunehmende Auswirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Auf nachgeordnete Planungsebenen wird verwiesen.

Insbesondere werden gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) Punkte cc) bis ff) sowie hh) zum BauGB folgende Einschätzungen getroffen:

3.1. Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung)

Wärme- oder Strahlungsemissionen gehen von der Sportanlage ebenso wenig aus wie Erschütterungen. Je nach Beleuchtung der Sportflächen können Lichtemissionen auftreten. Ob mit Schadstoffen zu rechnen ist, kann auf FNP-Ebene nicht beurteilt werden. Der Spielbetrieb verursacht einen gewissen Lärm, der in der Gemengelage mit den bereits bestehenden Sportanlagen (Skateranlage, Fußballplatz, Tennisplätze) und der Nähe zur Straße nicht relevant sein dürfte.

3.2. Abfallerzeugung, -entsorgung und –verwertung

Gegebenenfalls ist mit Verpackungsmüll von der Verpflegung der Spieler in geringen Mengen zu rechnen. Da ansonsten die Infrastruktureinrichtungen westlich der Leutstettener Straße benutzt werden, sind Abfallentsorgung und -verwertung hier kein Thema.