1. Zusammenfassung
Durch die 57. Änderung des Flächennutzungsplans wird auf dem südlichen Teilbereich der Fl.-Nr. 983, Gemarkung Gauting, eine Fläche für Landwirtschaft in eine Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung sportliche Einrichtung und eine Grünfläche geändert. Die Fläche für Sport- und Spielanlagen nimmt den westlichen Teil des Änderungsbereichs ein (76% des Änderungsbereichs). Die Grünfläche bildet den Übergang zum östlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet (24% des Änderungsbereichs).
Beim Änderungsbereich selbst handelt es sich um eine Agrarbrache und Intensivgrünland. Im Osten grenzt er an Wald, der Teil des Landschaftsschutzgebietes Würmtal ist. Im Umfeld des Plangebiets sind bereits zahlreiche Sportanlagen situiert.
Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft (mit Klimaschutz und Klimaanpassung), Arten und Biotope, Orts- und Landschaftsbild, Mensch (Immissionsschutz und Erholung) sowie Kultur- und Sachgüter dargestellt und die voraussichtlichen Wechselwirkungen und Umweltrisiken beschrieben.
Erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Arten und Biotope, Orts- und Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter sind bei Umsetzung des Vorhabens nicht zu erwarten.
Schutzgut | Bedeutung des Gebietes | Erheblichkeit der Auswirkung |
Boden | mittel | mittel |
Fläche | mittel | gering |
Wasser | gering | keine |
Luft und Klima, Klimaschutz und Klimaanpassung | gering | keine |
Arten, Biotope und biologische Vielfalt | gering | gering |
Orts- und Landschaftsbild | gering | gering |
Mensch | keine | keine |
Kultur- und Sachgüter | keine | keine |
Durch Überbauung und Versiegelung von Grünland durch wasserdurchlässige Tennisplätze und Stellplätze ergeben sich negative Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Boden und geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.
Wichtige Funktionen wie Grundwasserneubildung (teilweise) sowie Ertragsfähigkeit und Lebensraumfunktion (vollständig) gehen verloren.
Die trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibenden negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Hierfür steht die Grünfläche am östlichen Rand des Änderungsbereichs im Übergang zum Landschaftsschutzgebiet zur Verfügung.