Planungsdokumente: 09572164 BP GE Muehlberg_Ost_1_Aenderung

Begründung

1.5.1.2. Regionalplan Region Nürnberg (7)

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Region Nürnberg 2023, Karte 1 „Raumstruktur“, Kartenstand 2007, ohne Maßstab, genordet

Im zu berücksichtigenden Regionalplan „Region Nürnberg“ vom 20. Januar 1988 (in Kraft getreten am 01.07.1988) mit seinen 21. Änderungen (Stand: 16.12.2020) ist der Markt Weisendorf Teil der äußeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen. Der Markt Weisendorf ist als Grundzentrum deklariert.

Folgende Ziele und Grundsätze des Regionalplans sind für die vorliegende Planung einschlägig:

1 Grundlagen und Herausforderungen der Entwicklung in der Region Nürnberg

1.3 Die Wirtschaftskraft der Region soll erhalten und gestärkt werden. Dabei soll insbesondere auf eine Unterstützung des Strukturwandels und der notwendigen Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen sowie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Ausbau regionaler Wirtschaftskreisläufe hingewirkt werden.

2 Raumstruktur

2.1.2 Die polyzentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur der Region soll in allen Teilräumen erhalten und weiterentwickelt werden. Eine weit gehende Vernetzung und Kooperation zwischen den einzelnen Teilräumen soll angestrebt werden. Auf eine räumlich, altersstrukturell und sozial ausgewogene Bevölkerungsentwicklung soll hingewirkt werden.

2.2.1 Bestimmung der zentralen Orte der Grundversorgung

(Z) Als Grundzentren werden folgende Gemeinden festgelegt, wobei durch Schrägstrich verbundene Gemeinden Doppel- bzw. Mehrfach-Grundzentren darstellen, die den zentralörtlichen Versorgungsauftrag gemeinsam wahrnehmen:

[…] Weisendorf […]

2.2.3 (G) Der Schwerpunkt der polyzentrischen Siedlungsentwicklung in der Region Nürnberg soll insbesondere auf die Zentralen Orte ausgerichtet werden. In den Zentralen Orten, insbesondere in den großen zentralörtlichen Flächenkommunen, soll sich der Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung auf die Hauptorte konzentrieren.

5 Wirtschaft

5.1.1.3 Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen sollen beim Aufbau der Infrastruktur die Erfordernisse der Erhaltung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Produzierenden Gewerbes berücksichtigt werden. Dabei soll ein besonderes Gewicht auf den Ausbau der Infrastruktur, die die Funktion des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen im Verhältnis zu anderen Oberzentren und Verdichtungsräumen in der Bundesrepublik Deutschland stärkt, gelegt werden.

[…]

Die Standorteignung für die Erweiterung und Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Eignung von Teilräumen der Region Nürnberg für den Fremdenverkehr sollen wie folgt verbessert werden:

- In den für gewerbliche Ansiedlungen geeigneten Gemeinden, insbesondere in den zentralen Orten, sollen geeignete Flächen in einer der jeweiligen Siedlungseinheit angemessenen Größenordnung bereitgestellt werden.

- Zur Erhöhung der Standortqualität von Gemeinden mit gewerblicher Entwicklung soll auf eine Verbesserung des Wohn- und Freizeitwertes hingewirkt werden.

6 Energieversorgung

6.2.2.1 (Z) Die Möglichkeiten der direkten und indirekten Sonnenenergienutzung sollen innerhalb der gesamten Region verstärkt genutzt werden.

6.2.2.2 (G) Es ist anzustreben, dass Anlagen zur Sonnenenergienutzung in der Region bevorzugt innerhalb von Siedlungseinheiten entstehen, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgeschlossen werden kann.

1.5.1.3. Einzelhandelsentwicklungskonzept Markt Weisendorf

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept des Marktes Weisendorf vom 22.12.2017 enthält folgende, für die Planung relevante, Zielaussagen:

Ziel 1: Zur Erhaltung und Stärkung der „Ortsmitte Weisendorf“ und des Nahversorgungszentrums „Am Mühlberg / Erlanger Straße“ werden diese zu zentralen Versorgungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB) erklärt.

Ziel 3: Die Neuansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen ist auf der Grundlage der Weisendorfer Liste der Sortimente des Nahversorgungsbedarfs sowie der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zu prüfen.

Weisendorfer Liste nicht zentrenrelevanter Sortimente (b1 – b5):

b1) Sortiment Einrichtungsbedarf: Möbel, Haus- und Heimtextilien (Teppiche u.a. Bodenbeläge, Gardinen, Matratzen, Bettwaren, Haus- und Tischwäsche, Badtextilien, Stoffe etc.)

b2) Sortiment Elektrohaushaltsgeräte: Elektrogroßgeräte (Kühl- und Gefrierschränke, Kochgeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen etc.), Elektrokleingeräte (Toaster, Kaffeemaschinen, Rühr- und Mixgeräte, Staubsauger, Bügeleisen, Näh- und Strickmaschinen etc.), Lampen und Leuchten

b3) Sortiment Baumarktsortimente: Garten, Pflanzen, Außenanlagen, Autozubehör, Tiernahrung und Haustierzubehör, Baustoffe, Bauelemente, Farben, Lacke, Tapeten, Innenausbau (Fliesen, Holz, Kunststoff), Bad, Sanitär, Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Zubehör. Nicht: Blumen

b4) Sortiment Sportbedarf, Camping: Fahrräder und Zubehör, Sportgeräte und -artikel, Campingartikel. Nicht: Sportbekleidung und -schuhe

b5) Sonstige Sortimente, generell nicht zentrenrelevant: Brennstoffe, Kfz-Handel, Boote und Zubehör, Mineralölerzeugnisse etc.

1.5.1.4. Wirksamer Flächennutzungsplan

Der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan des Marktes Weisendorf (festgestellt in der Sitzung des Marktgemeinderats am 30.10.2023) stellt die vorgesehene Fläche als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Der Bebauungsplan wird damit spätestens zum Satzungsbeschluss aus dem Flächennutzungsplan des Marktes Weisendorf entwickelbar sein.