Planungsdokumente: 09572164 BP GE Muehlberg_Ost_1_Aenderung

Begründung

1.3. Verfahren

Der Marktgemeinderat des Marktes Weisendorf hat in seiner Sitzung am 15.01.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühlberg-Ost“, 1. Änderung gefasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühlberg-Ost“, 1. Änderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, da die Zielsetzung der Nachverdichtung und damit eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vorliegt.

Das beschleunigte Verfahren wird aus den folgenden Gründen als anwendbar erachtet:

  • Der Umgriff des Plangebietes beträgt ca. 5,5 ha und setzt eine Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO fest, die unterhalb des Schwellenwertes von 70.000 m² gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB liegt.
  • Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder nach Landesrecht unterliegen.
  • Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht.

Im beschleunigten Verfahren kann gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den vorliegenden Bebauungsplan auf folgende Inhalte und Verfahrensschritte verzichtet werden:

  • Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht, d. h. es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

1.4. Ausgangssituation

1.4.1. Lage im Stadtgebiet und Eigentumsanteile

Das Plangebiet liegt östlich des Ortskerns von Weisendorf. Räumlich wird der beplante Bereich von der Erlanger Straße im Norden und der Gerbersleite im Osten begrenzt. Südlich des Gebiets befindet sich der Bauhof des Marktes Weisendorf sowie eine Skateanlage. Östlich angrenzend befindet sich das Wohngebiet und das Gewerbegebiet Mühlberg, wobei sich im Gewerbegebiet ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb befindet. Nördlich der Erlanger Straße schließt das Gewerbegebiet Weisendorf-Ost an.

Die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 248, 248/1 und 248/2 befinden sich im Eigentum der Firma Peter Brehm GmbH. Das Grundstück mit der Fl.Nr. 248/3 steht im privaten Eigentum. Die Flächen mit den Fl.Nrn. 247/5 sowie 68 befinden sich in kommunalem Eigentum.