Planungsdokumente: 09572164 BP GE Muehlberg_Ost_1_Aenderung

Begründung

1.5.2. Baurecht, Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühlberg-Ost“, 1. Änderung umfasst neben dem Geltungsbereich der Urfassung des Bebauungsplans eine Teilfläche des Bebauungsplans „Am Mühlberg“.

Abbildung 3: Geltungsbereiche der rechtsverbindliche Bebauungspläne sowie des Planungsgebiets

Der Bebauungsplan „Am Mühlberg“ (rechtsverbindlich seit 1991) und der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mühlberg-Ost“ (rechtsverbindlich seit 2010) setzen für das Plangebiet jeweils eine gewerbliche Baufläche fest.

1.5.3. Naturschutzrecht

Schutzgebiete im Sinne der §§ 23-29 BNatSchG sind innerhalb des Untersuchungsraums nicht ausgewiesen.

Es befinden sich keine amtlich kartierten Biotope und gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG) im Untersuchungsraum.

Abbildung 4: Schutzgebiete und Biotope rund um den Untersuchungsraum

1.5.4. Emissionen und Immissionen

Auf das Plangebiet wirken Gewerbelärmimmissionen der nördlich und östlich angrenzenden Gewerbebetriebe sowie Verkehrslärm der Erlanger Straße ein.

Vom bestehenden Gewerbebetrieb der Peter Brehm GmbH gehen Gewerbelärmemissionen aus, der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mühlberg-Ost“ setzt Lärmemissionskontingente tags von 60 dB (A)/m² und nachts von 45 dB (A)/m² fest. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 248 gehen zudem Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen aus.

Als relevante schutzbedürftige Immissionsorte sind die im Plangebiet und die im nördlich angrenzenden Gewerbegebiet anzutreffenden Wohnnutzungen (Betriebsleiterwohnungen) sowie weitere schutzbedürftige Räume in den Gewerbebetrieben sowie Tiere westlich und südlich des Planungsgebiets zu betrachten.