1.6.6. Immissionsschutz
Die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des Plangebietes befinden sich westlich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ und südlich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gebersleithe-Ost“ in Baugebieten, deren besondere Art der baulichen Nutzung als Allgemeine Wohngebiete fest-gesetzt sind sowie nördlich im „Gewerbegebiet Weisendorf-Ost“ in einem Baugebiet, dessen besondere Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt ist. Im Osten befindet sich der Gemeindeteil Reinersdorf in einem Gebiet, das im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weisendorf als Dorfgebiet dargestellt ist.
Im Rahmen von schallimmissionstechnischen Untersuchungen wurden maximal zulässige Schallemissionskontingente (Basiskontingente + Zusatzkontingente) gemäß DIN 45691:2006-12 ermittelt. Im Bebauungsplan werden entsprechende festgesetzt.
Die ermittelten Schallemissionskontingente lassen im Beurteilungszeitraum tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) einen weitestgehend uneingeschränkten Gewerbebetrieb im Plangebiet zu. Im Beurteilungszeitraum nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) müssen die maximal zulässigen Schallemissionskontingente reduziert werden, um die Anforderungen einhalten zu können. Sofern die Schallabstrahlung vorwiegend Richtung Osten erfolgt, ist mit den dann zulässigen Zusatzkontingenten auch in der Nachtzeit eine weitestgehend uneingeschränkte Nutzung gegeben.
Die Schallemissionskontingente sind so ausgelegt, dass die Geräuschimmissionen aus dem Betrieb der Firma abgedeckt werden. Für den Nachweis wurden im Abschnitt 7 des vorliegenden Berichtes die Schallimmissionen ausgehend vom Betrieb der Firma Peter Brehm GmbH innerhalb des Plangebietes neu ermittelt auf Basis der im geänderten Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietsfläche.Wird im weiteren Verfahren ergänzt.