Planungsdokumente: 09572164 BP GE Muehlberg_Ost_1_Aenderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung Entwurf

1.6.6. Immissionsschutz

Die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen außerhalb des Plangebietes befinden sich westlich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ und südlich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gebersleithe-Ost“ in Baugebieten, deren besondere Art der baulichen Nutzung als Allgemeine Wohngebiete fest-gesetzt sind sowie nördlich im „Gewerbegebiet Weisendorf-Ost“ in einem Baugebiet, dessen besondere Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt ist. Im Osten befindet sich der Gemeindeteil Reinersdorf in einem Gebiet, das im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weisendorf als Dorfgebiet dargestellt ist.

Im Rahmen von schallimmissionstechnischen Untersuchungen wurden maximal zulässige Schallemissionskontingente (Basiskontingente + Zusatzkontingente) gemäß DIN 45691:2006-12 ermittelt. Im Bebauungsplan werden entsprechende festgesetzt.

Die ermittelten Schallemissionskontingente lassen im Beurteilungszeitraum tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) einen weitestgehend uneingeschränkten Gewerbebetrieb im Plangebiet zu. Im Beurteilungszeitraum nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) müssen die maximal zulässigen Schallemissionskontingente reduziert werden, um die Anforderungen einhalten zu können. Sofern die Schallabstrahlung vorwiegend Richtung Osten erfolgt, ist mit den dann zulässigen Zusatzkontingenten auch in der Nachtzeit eine weitestgehend uneingeschränkte Nutzung gegeben.

Die Schallemissionskontingente sind so ausgelegt, dass die Geräuschimmissionen aus dem Betrieb der Firma abgedeckt werden. Für den Nachweis wurden im Abschnitt 7 des vorliegenden Berichtes die Schallimmissionen ausgehend vom Betrieb der Firma Peter Brehm GmbH innerhalb des Plangebietes neu ermittelt auf Basis der im geänderten Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietsfläche.Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

1.6.7. Erschließung, Ver- und Entsorgung

1.6.7.1. Verkehrliche Erschließung

Die Erschließung des Gebiets erfolgt einerseits über eine im Osten situierte Zufahrt von der Gerbersleite zum Planungsgebiet. Die Zufahrt befindet sich auf einer öffentlichen Fläche (Fl.Nr. 68), welche im Eigentum des Marktes Weisendorf steht. Der Bereich wird daher als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Andererseits besteht bereits im Norden eine Zufahrt auf das Grundstück mit der Fl.nr. 248/1 über eine öffentliche Straßenverkehrsfläche (Fl.Nr. 247/5). Ebenfalls auf öffentlichem Grund im Norden befinden sich Stellplätze. Jene Stellplätze auf der Fl.Nr. 248 befinden sich auf privatem Grund und werden über die öffentliche Straßenverkehrsfläche erreicht. Die Erlanger Straße bzw. Staatsstraße 2259 wird von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche mit der Fl.Nr. 247/5 über die bereits bestehende Zufahrt nordwestlich des Planungsgebiets erreicht.

Die Binnenerschließung erfolgt über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Daher wird innerhalb der als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastend Fläche ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in einer Breite von 5,5 m zugunsten des Anrainerverkehrs der Fl.Nr. 248, 248/3 und künftiger Teilflächen sowie ein Geh- und Fahrrecht zugunsten des Freistaates Bayern festgesetzt. Der auf dem südlichen Teil des Grundstücks mit der Fl.Nr. 248 wohnende Grundstückseigentümer sowie der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl.Nr. 248/3 erreichen dadurch ihr Wohngebäude.