Planungsdokumente: 09572164 BP GE Muehlberg_Ost_1_Aenderung

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung Entwurf

1.6.5. Grünordnung

1.6.5.1. Grünordnerische Konzeption

Durch die Anpflanzung von Gehölzen sollen negative Effekte auf den Naturhaushalt und die Landschaft verringert werden. Dank der Gehölzvegetation können in Siedlungsbereichen bodennahe Temperaturextreme durch das schattenspendende Laubdach gemildert und Luftschadstoffe durch die Filterfunktion der Blätter gebunden werden. Durch die Gehölze werden Strukturen geschaffen, die sich nicht nur positiv auf das Ortsbild auswirken, sondern auch als Vernetzungselemente und Lebensräume für Pflanzen und Tiere dienen. Gehölzpflanzungen sind daher als Maßnahme zur Verminderung von Eingriffsfolgen besonders geeignet.

1.6.5.2. Pflanzmaßnahmen

Innerhalb der als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Gehölzen festgesetzten Fläche sind mindestens 14 Bäume entsprechend der in der Artenliste genannten Arten und deren Mindestpflanzqualität zu pflanzen; die Standorte sind frei wählbar.

Innerhalb des Gewerbegebietes ist mindestens ein Baum je angefangener 1.200 m² Grundstücksfläche entsprechend der in der Artenliste genannten Baumarten und deren Mindestpflanzqualität zu pflanzen.

Die Mindestpflanzqualität der Baumarten beträgt Hochstamm, 3 x verpflanzt, mDB, Stammumfang 14 - 16 cm.

Die Mindestpflanzqualität aller Straucharten beträgt 2x verpflanzt mit einer Größe von 60 - 100 cm.Das Anpflanzen von Sträuhern wird nicht als zwingend festgesetzt; von der Regelung bzw. Angabe einer Mindespflanzqualität für Sträucher wird daher abgesehen.

Die Pflanzmaßnahmen müssen spätestens bis 15. April des Jahres abgeschlossen sein, das auf das Jahr der Bezugsfertigstellung folgt. Die Pflanzmaßnahmen sind fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Gehölze sind gleichwertig zu ersetzen.

Durch die Pflanzung von Gehölzen innerhalb der als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzten Flächen werden die Auswirkungen auf Landschaftsbild minimiert. Weiters werden durch die Pflanzung von Gehölzen und Sträuchern im gesamten Planungsbereich positive Auswirkungen auf klimatische Faktoren, wie etwa auf Temperaturen oder Luftqualität, oder Lebensräume von Kleintieren erzielt.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: