Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde die Thematik Starkregenereignisse betrachtet. Hierbei wurde die Arbeitshilfe Hochwasser- und Starkregenereignisse in der Bauleitplanung herangezogen.
Das Plangebiet befindet sich ca. 2 Meter oberhalb des Seebaches des südlich verlaufenden Seebachs (Gewässer 3. Ordnung). Dieser hat auch Bedeutung als Vorfluter für die oberhalb liegenden Grundstücksflächen.
Für den Seebach liegen keine ermittelten Überschwemmunsbereiche vor; Überschwemmungen im Plangebiet in der Vergangenheit sind nicht bekannt. Eine Ausuferung des Seebach bei sehr starken Regenereignissen und Überflutung der angrenzenden Grundstücke kann nicht ausgeschlossen werden.
Auch liegen der Gemeinde keine Erkenntnisse aus früheren Überflutungen durch Starkregenereignissen vor. Im Plangebiet bestehen derzeit keine Mulden, in denen eine Ansammlung von Niederschlagswasser möglich ist. Ein erhöhtes Risiko für Schäden aus Starkregenereignissen kann nicht erkannt werden.
Aufgrund der teilweise vorhandenen Hanglage und dem hohen ermöglichten Versiegelungsgrad im Plangebiet können Risiken durch Starkregenereignisse jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Festsetzungen zur Höhenlage der Gebäude ermöglichen, die Hauseingänge über Straßen- bzw. auf Höhe des natürlichen Geländeniveaus zu errichten. Von einer verbindlichen Festsetzung hierzu wird abgesehen, da ein erhöhtes Risiko für Problematiken durch Starkregenereignisse nicht erkannt werden kann.
Weiterhin sind die Regenrückhalteeinrichtungen ausreichend dimensioniert, um das anfallende Niederschlagswasser der Grundstücke auch bei Starkregenereignissen aufzunehmen.