Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenzentrum Chieming"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde Chieming für alle UmsätzeIm südlichen Bereich der Gemeinde Chieming soll ein Seniorenzentrum errichtet werden, das den örtlichen Betreuungsbedarf für Menschen mit Hilfebedarf decken soll. Für dieses Bauvorhaben hat der Grundstückseigentümer einen Antrag auf Aufstellung eines Vorha-benbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Vorhaben soll östlich davon ein Wohngebäude errichtet werden, das nicht Be-standteil des Vorhabens ist.
Der derzeit gültige Bebauungsplan lässt die geplante Bebauung nicht zu. Daher ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser wird auf Antrag des Vorhabenträgers als Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. In diesen wird gem. § 12 Abs. 4 BauGB ein östlich angrenzender Bereich einbezogen.
Dieser Vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt den bisherigen Bebauungsplan „Max-Kurz-Straße“ in seinem Geltungsbereich.
Weiß Alexander
SG 12 Bauamt
Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming
Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de
Öffentliche Bekanntmachung (erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB)
Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Chieming“ für den Bereich des Grundstücks Max-Kurz-Straße 16, Flurnummern 99 und 656 der Gemarkung Chieming, in der Fassung vom 20.01.2026 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch beschlossen.
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