Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenzentrum Chieming"

Chieming

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Chieming für alle Umsätze

Im südlichen Bereich der Gemeinde Chieming soll ein Seniorenzentrum errichtet werden, das den örtlichen Betreuungsbedarf für Menschen mit Hilfebedarf decken soll. Für dieses Bauvorhaben hat der Grundstückseigentümer einen Antrag auf Aufstellung eines Vorha-benbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Vorhaben soll östlich davon ein Wohngebäude errichtet werden, das nicht Be-standteil des Vorhabens ist.

Der derzeit gültige Bebauungsplan lässt die geplante Bebauung nicht zu. Daher ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser wird auf Antrag des Vorhabenträgers als Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. In diesen wird gem. § 12 Abs. 4 BauGB ein östlich angrenzender Bereich einbezogen.

Dieser Vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt den bisherigen Bebauungsplan „Max-Kurz-Straße“ in seinem Geltungsbereich.

Weiß Alexander
SG 12 Bauamt

Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming

Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenzentrum Chieming" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 99 und 656 der Gemarkung Chieming gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

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