1.5.1.3. Eingeschränktes Gewerbegebiet GE(e)
Das eingeschränkte Gewerbegebiet dient der Unterbringung von gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Hierzu zählen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.
Ausgeschlossen werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind. Ebenso sind Lagerhäuser und Lagerplätze, Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind, werden ausgeschlossen, da sich dieser Bereich auch zu Teilen in dem Erschütterungsbereich der U-Bahn befindet. Darüber hinaus bestehen hohe Verkehrslärmeinwirkungen von der Straße „Am Tiefen Feld“ und der Güterzugstrecke sowie Lärmeinwirkungen von der Skateanlage. Der Ausschluss der übrigen Nutzungsarten basiert auf den städtebaulichen Störpotenzialen, die diese auf die benachbarte Wohnbebauung ausüben könnten.
Ausschluss von störenden Gewerbebetrieben
Das Gewerbegebiet ist aufgrund seiner Größe von ca. 2.775 m² nicht groß genug, um komplexe gewerbliche oder industrielle Anlagen unterzubringen. Im Westen von Nürnberg gibt es jedoch ausreichend unkontingentierte Gewerbegebiete in der Nähe, um solche Anlagen zu errichten. Das Gewerbegebiet Kleinreuth b. Schweinau und das Gewerbegebiet Höfen umfasst unter anderem die Bebauungspläne Nr. 4161, Nr. 4288 und Nr. 4272. Hier befinden sich Gewerbegebiete (GE) und Industriegebiete (GI), die für derartige Gewerbebetriebe genutzt werden können. Nach dem aktuellen Planungsstand sollen die genannten Gewerbeflächen auch zukünftig nicht mit einer Emissionskontingentierung gem. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO versehen werden. Im Bereich des BP Nr. 4288 gibt es beispielsweise auch einige unbebaute Flächen, die sich für derartige Gewerbebetriebe und große industrielle Anlagen eignen.
Im Rahmen neuer Gewerbeflächenausweisungen steuert die Stadt die Planungen weiterhin dahingehend, dass geeignete Standorte ohne Emissionseinschränkungen ausgewiesen werden. Es gibt folglich in der näheren Umgebung genügend Ansiedlungsmöglichkeit für Gewerbebetriebe.