Die Verkehrsanbindung des neuen Stadtteils für den Individualverkehr erfolgt über die Straße „Am Tiefen Feld“, wobei die Lage und der Querschnitt der Straße für ca. 13.500 Kfz/24h je Richtung ausgelegt sind. Die einzelnen Baufelder werden durch eine kammartige Struktur von Sammelstraßen hin zu Mischverkehrsflächen erschlossen.
Ziel des Verkehrserschließungskonzeptes ist es, die jeweils durch einen Grünzug voneinander getrennten Baufelder im Westen, Zentrum und Osten separat anzubinden. So wird Durchgangsverkehr vermieden und nur konkreter Ziel- und Quellverkehr erzeugt. Durch die Quartiersgaragen und den Verzicht von Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dieses Konzept gestärkt. Eine durchgängige Verbindung im Gebiet von Ost nach West ist nur für zu Fußgehende, Radfahrende bzw. Rettungsfahrzeuge angedacht.
Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) wird das Plangebiet über zwei Zufahrten von der in Planung befindlichen Straße „Am Tiefen Feld“ und östlich durch eine Zufahrt von der Rothenburger Straße erschlossen: Die westliche Zufahrt mündet in die parallel zur Straße „Am Tiefen Feld“ verlaufenden Sammelstraße A, in der sich auch direkt das Quartiersgarage 1 befindet und den MIV des allgemeinen Wohngebietes abfängt.
Mit den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wohnstraßen, welche als verkehrsberuhigte Mischverkehrsflächen mit offenen Mulden und Baumstandorten realisiert werden sollen, erfolgt die Erschließung des westlichen Planbereichs.

Abbildung 15 Ausschnitt Straßenplan (Lageplan 2; LP 2; Stand: 28.11.2025); Quelle: Gauff Engineering, Kartengrundlage: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Zur Verkehrsverteilung und für die Befahrung mit Müllfahrzeugen sind in Ost-West-Richtung verlaufende Querverbindungen vorgesehen, wodurch sich für die Müllabfuhr Ring-erschließungen ergeben. Die Wohnstraßen A1 und A3 enden im Süden in den sogenannten „Stadtbalkonen“, welche als Stadtplätze ausgebildet werden.
Die zentrale Zufahrt führt in südliche Richtung als Sammelstraße B zur Quartiersgarage 2 im SO 2 und mündet in die Wohnstraße B, welche als großzügige verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche mit Aufenthaltsmöglichkeiten und Grünräumen realisiert werden soll und in einem urbanen Platz endet, der auch als Wendebereich für Müllabfuhr und Feuerwehr dient. Die östliche Zufahrt biegt nach Westen in die parallel zur Straße „Am Tiefen Feld“ verlaufenden Sammelstraße C ab und endet in einem Wendehammer, der z.B. für Busse oder für LKW-Anlieferungen für die gewerblichen Nutzungen genutzt werden kann. Hierüber werden die Gebiete MU 5, GE(e), die Kita 3 und das Bildungszentrum erschlossen. Direkt am Beginn der Sammelstraße C soll die dritte Quartiersgarage realisiert werden.

Abbildung 16 Querschnitt Wohnstraße B, (LP 2; Stand: 28.11.2025); Quelle: Gauff Engineering
Gemäß Planfeststellung ist entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ keine direkte Grundstückserschließung vorzusehen. Die Erschließung der Gebäude der Gebieten MU 1 bis MU 5, GE(e) und den Sondergebieten SO 1 bis SO 2 erfolgt über die nördliche Straßenseite der Sammelstraßen A, B und C. Auf Erdgeschosshöhe hin zur Straße „Am Tiefen Feld“ sind jedoch Zugänge und Erdgeschoßnutzungen vorgesehen.
Um die westlichen und zentralen Baufelder bereits ggf. vor Fertigstellung von der Straße „Am Tiefen Feld“ erschließen zu können, ist temporär eine durchgehende Verbindung für Kfz-Verkehr zwischen Sammelstraße A, B und C geplant. Sie führt von der Sammelstraße C über die öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“, der Sammelstraße B und über die öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich - Quartiersplatz 2“ zur Sammelstraße A und wird nach Herstellung der Straße „Am Tiefen Feld“ zurückgebaut.
Landwirtschaftliche Flächen und Freisportanlage
Von der Sammelstraße C zweigt die Uffenheimer Straße ab und verläuft dann parallel zur Bahn. Sie ersetzt die bestehende Uffenheimer Straße, die durch den Ausbau der Güterzugstrecke Nürnberg-Fürth von zusätzlichen Bahngleisen überbaut und um ca. 10 m nach Westen verlegt wird. Die Verlegung ist u.a. Teil der Planfeststellung der Güterbahnstrecke, in deren Zug auch der Einmündungsbereich Alte Wallensteinstraße angepasst wird und die bisherige Unterführung unter der Rothenburger Straße entfällt. Der Neubau erfolgt durch die DB. Solange die neue Uffenheimer Straße nicht vollständig realisiert ist, erfolgt zwischen ihr und der bestehenden Uffenheimer Straße eine provisorische Verbindung.
Die Uffenheimer Straße erschließt die landwirtschaftlichen Flächen im Süden sowie die Freisportanlage. Auf der Freisportanlage befinden die sich nach Bebauungsplansatzung nachzuweisende Parkplätze. Südlich der Zufahrt zur Sportanlage soll die Straße möglichst nur vom landwirtschaftlichen Verkehr und nicht vom MIV genutzt werden. Sie ist als Verkehrsfläche ohne separaten Gehwegbereich zu gestalten. Zwischen dem Anschluss zur Sammelstraße C und dem Wendehammer auf Höhe der Sportanlage ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 5 m vorgesehen, damit sich landwirtschaftliche Maschinen, Fußgänger und Radfahrende sicher begegnen können. Südlich des Wendehammers verjüngt sich die Straße auf eine Fahrbahnbreite von 4 m.
Etwa 70 m vor der Anbindung an die Alte Wallensteinstraße zweigt ein Feldweg nach Süden ab, der dann in einem Abstand von etwa 20 m parallel zur Südwesttangente nach Westen führt und an einen Parkweg angebunden werden kann. Dieser Feldweg sichert die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen. Über eine 3,5 m breite Verbindung schließt er zudem an den Pflegeweg der Lärmschutzwand entlang der Südwesttangente an (beide Teil des BP Nr. 4445 A „Tiefes Feld Nordwest“). Ausweichstellen sind vorgesehen. Eine direkte Anbindung dieses Feldwegs an das südliche Ende der Alten Wallensteinstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich, da diese dort vom Zubringer zur Südwesttangente abzweigt und als Einbahnstraße Richtung Norden geführt wird. Durch diese Lösung kann der landwirtschaftliche Weg zusätzlich in das Parkwegenetz integriert werden und steht somit auch Passanten und Radfahrenden zur Verfügung – ohne dass sie auf die unzureichend ausgebaute Alte Wallensteinstraße ausweichen müssen. Zudem kann so der Baumbestand entlang der Alten Wallensteinstraße erhalten bleiben.
Ruhender Verkehr
Auf der Grundlage der möglichen Anzahl der Wohneinheiten wird die erforderliche Anzahl der privaten Stellplätze ermittelt. Die Ermittlung basiert auf der Richtzahlenliste zur Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg (StS). Bei der vorliegenden Planung wird der erforderliche Stellplatzschlüssel für private Kfz-Stellplätze aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung lediglich mit 50 % sowohl für die Wohnnutzung als auch die Nichtwohnnutzungen angesetzt.
Im allgemeinen Wohngebiet ist der Nachweis der privaten Stellplätze auf dem eigenen Grundstück ausgeschlossen. Die notwendigen Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung abzulösen. Dennoch soll es Abstellmöglichkeiten für den MIV in den Quartiersgaragen ermöglicht werden. Hier kann sich je nach Betrieberkonzept ein Stellplatz z.B. angemietet werden. Vorläufig ist vorgesehen, dass Abstellmöglichkeiten für die Gebiete WA 1 bis WA 17 in der Quartiersgarage SO 1 und für die Gebiete WA 18 bis WA 23 in der Quartiersgarage SO 2 erfolgen. Die Zuteilung/Vermietung der Stellplätze in den Quartiersparkhäusern je Baufeld wird durch eine Art „Vergabesystem“ geregelt, damit für alle Baufelder Stellplatzflächen im Quartiersparkhaus zur Verfügung stehen. Dieses „Vergabesystem“ wird zusammen mit dem Betreiberkonzept der Quartiersgaragen nach dem Bebauungsplanverfahren entwickelt, um hier auf die tatsächlichen Bedarfe eingehen zu können. So könnte z.B. ein Punktesystem mit unterschiedlichen Kriterien entwickelt werden, nachdem die Stellplätze den einzelnen Baugebieten zugeordnet werden. So wird sichergestellt, dass für alle Wohngebäude, welche sich nach und nach entwickeln werden, mögliche Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Stellplätze in den Quartiersgaragen ist durch die Trägerschaft der Stadt Nürnberg oder einer kommunalen Tochter dauerhaft rechtlich gesichert.
Die privaten Stellplätze für die Gemeindebedarfsflächen „Kita 1“, „Kita 2“ und „Seniorenwohn- und Pflegeheim“ können ebenfalls in der Quartiersgarage SO 1, für die Gemeinbedarfsfläche „Kita 3“ und „Bildungszentrum“ in der Quartiersgarage SO 3 unterkommen. Diese Stellplätze nehmen in den Quartiersgaragen 1 und 2, aufgrund der geringen Anzahl eine untergeordnete Nutzung ein. Auf den Gemeinbedarfsflächen ist kein Nachweis von Stellplätzen - bis auf die notwendigen behindertengerechten Stellplätze und jeweils zwei zusätzliche Stellplätze - zulässig. Auf der Gemeinbedarfsfläche „Sportanlage“ sind die nachzuweisenden Stellplätze nach den Vorgaben der Bebauungsplansatzung (ca. 15 Stellplätze) zulässig.
Der Nachweis der privaten Stellplätze für die Gebiete MU 1 bis MU 5 und GE(e) erfolgt auf dem eigenen Grundstück. Die Stellplätze sind in eingeschossigen Tiefgaragen oder bei einem entsprechenden Höhenunterschied zwischen der Straße „Am Tiefen Feld“ und der Erschließungsstraße in einem eingeschossigen Garagengeschoss auf Höhe des Erdgeschosses in Bezug auf die Erschließungsstraße (Sammelstraße A, B und C) möglich.
Öffentliche Stellplätze
Aufgrund der sehr guten ÖPNV-Anbindung über die neue U-Bahnstation nördlich des Plangebiets wird auf Stellplätze im öffentlichen Raum - bis auf das Bereitstellen von Flächen für behindertengerechte Stellplätze bei Bedarf - verzichtet. Öffentliche Stellplätze werden in den Quartiersgaragen untergebracht. Hierfür werden zusätzlich 5 % bis 10 % der erforderlichen Stellplätze in den Quartiersgaragen vorgehalten. Ob diese kostenpflichtig sind, wird im Rahmen des Betriebskonzepts für die Quartiersgaragen geklärt. Es ist eine niederschwellige Zugänglichkeit für die Besucherstellplätze vorgesehen.
Stellplatzanzahl
Anhand der städtebaulichen Rahmenplanung wurde eine überschlägige Stellplatzanzahl ermittelt. Diese war Grundlage für eine Vordimensionierung der Quartiersparkhäuser. Im Zuge der Baugenehmigungsverfahren für die einzelnen Bauvorhaben ist der jeweilige Stellplatznachweis zu erbringen.
Insgesamt ist die Herstellung von ca. 820 Kfz-Stellplätzen in den drei Quartiersgaragen inkl. Besucherstellplätze geplant. Für das urbane Gebiet und das eingeschränkte Gewerbegebiet sind die Stellplätze in den Tiefgaragen unterzubringen, diese sind nicht in der genannten Zahl enthalten.
Die Quartiersgaragen können in einem modularen System erstellt werden, so dass ggfs. ein weiteres Parkgeschoss errichtet werden kann. Nach überschlägigen Planungen kann pro Parkebene im SO 1 ca. 75 Stellplätze, im SO 2 ca. 65 Stellplätze und im SO 3 ca. 20 Stellplätze untergebracht werden, so können bei voller Ausnutzung der zulässigen Wandhöhe ca. 1100 Stellplätze untergebracht werden.
Fahrradabstellplätze
Öffentliche Fahrradabstellplätze
In den Sammelstraßen werden Fahrradbügel auf den Gehwegen platziert, um ein geordnetes Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Hierbei sollen auch Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder geschaffen werden. In den Wohnstraßen sieht die Planung keine Fahrradbügel im öffentlichen Raum vor. Dies fördert die gestalterische Offenheit der verkehrsberuhigten Bereiche.
Private Fahrradabstellplätze
Im allgemeinen Wohngebiet sind die erforderlichen Fahrradabstellplätze innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nachzuweisen und zum Großteil (80 %) ebenerdig und überdacht oder ebenerdig innerhalb der Gebäude vorgesehen. Dadurch soll auch die Abstellmöglichkeit von z. B. Lastenrädern erleichtert werden. Da in den Wohnstraßen keine Fahrradbügel vorgesehen sind, können in den Vorgartenzonen, die sonst von Nebenanlagen freizuhalten sind, Fahrradbügel für z.B. Besucher platziert werden, diese dürfen 5 % der notwendigen Fahrradabstellplätze ausmachen.
In den Gebieten, in denen Reihen- und Doppelhäuser festgesetzt sind, können die erforderlichen Fahrradabstellplätze auch in den Vorgartenzonen nachgewiesen werden.
Im urbanen Gebiet sind die notwendigen Fahrradabstellplätze ebenerdig innerhalb der Gebäude nachzuweisen, davon maximal 20 % in Tiefgaragen oder Untergeschossen.
Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind erforderliche Fahrradabstellplätze und eventuelle Tretrollerabstellplätze innerhalb der Gebäude oder ebenerdig innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Dies ermöglicht eine flexible Umsetzung unterschiedlicher sozialer Infrastruktur.
Öffentlicher Personennahverkehr
Die wichtigste Erschließung des Stadtteils über den ÖPNV wird zukünftig die neue U-Bahn Haltestelle Kleinreuth b. Schweinau an der Linie U 3 sein. Die Ausbildung der Straße „Am Tiefen Feld“ als „städtischer Boulevard“ mit den U-Bahn Aufgängen an zentraler Stelle ermöglicht eine fußläufige Erschließung der angrenzenden Quartiere. Zusätzliche Buslinien mit Haltestellen am Quartiersplatz sichern zudem weitere Verbindungen in die angrenzenden Stadtteile abseits der U-Bahnlinie.