Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.6.2. Globales Klima

Neben dem lokalen Klima sind auch die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das globale Klima zu beachten. Zu diesem Zweck regelt § 13 Abs. 1 Satz 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), dass die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen haben. Gemäß KSG entstehen durch das Planvorhaben insb. Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Landnutzungsänderung. (vgl. hierzu auch Umweltbericht, Kapitel. 2.8.2).

Zur langfristigen Eindämmung der THG-Emissionen des Gebäudesektors soll der perspektivische Anschluss des Gebietes an die Fernwärmeversorgung beitragen. Ferner werden im Plangebiet ausschließlich Flachdächer festgesetzt, die sich optimal für die Installation technischer Anlagen zur solaren Energiegewinnung, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, eignen. Es werden mindestens 40 % der Dachflächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien genutzt, um den CO₂-Ausstoß des Gebäudebetriebs zu reduzieren.

Durch die Einrichtung von Maßnahmen zur Minimierung des MIV und Stärkung des Umweltverbundes, wie der günstigen Anbindung der U-Bahnlinie 3 und der Planung eines dichten Geh- und Radwegenetzes, soll eine reduzierende Wirkung auf die entstehenden THG-Emissionen des Verkehrssektors geschaffen werden.

Durch die Umsetzung der Planung steigt der Anteil der versiegelten und bebauten Flächen im Gebiet, gleichzeitig wird jedoch eine öffentliche Parkanlage sowie Grünzüge zwischen den Baufeldern geschaffen. Durch die Umwandlung von emittierenden Ackerflächen in Grün-/Parkflächen und die geplanten zahlreichen Baumpflanzungen soll langfristig eine Verbesserung der Treibhausgasbilanz im Sektor Landnutzung erreicht werden.

1.4.7. Ver- und Entsorgung insbesondere Niederschlagswassermanagement

Die Versorgung des Plangebiets mit Wasser, Strom, Wärme sowie Telekommunikation wird über die entsprechenden Versorgungsunternehmen bzw. die Stadt Nürnberg sichergestellt werden.

1.4.7.1. Energieversorgung

Im Gebiet wird, das erklärte Ziel einer möglichst emissionsarmen bzw. klimaneutralen Energieversorgung – sowohl für Strom als auch für Wärme – angestrebt. Einerseits ist vorgesehen, die festgesetzten Flachdächer mit Photovoltaikanlagen auszustatten, andererseits soll auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes und der am 04. Juni 2025 beschlossenen kommunalen Wärmeplanung das Planungsgebiet an das Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg angeschlossen werden (Prioritätsstufe II ab 2030). Ziel des Versorgers ist es, im Rahmen des Transformationsplans für das Nürnberger Fernwärmenetz eine CO2-Neutralität bis 2035 für die Fernwärmeversorgung umzusetzen. Hierzu laufen derzeit sowohl die Planungen für ein neues H2-ready-Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung als auch für den Trassenverlauf der Fernwärmeleitung zur Netzerweiterung und zum Anschluss des Baugebiets an die Nürnberger Fernwärmeversorgung. Am Standort des Heizkraftwerks sollen zudem weitere Komponenten und Technologien zur emissionsarmen Wärmeerzeugung eingesetzt werden, sodass perspektivisch eine nachhaltige Wärmeversorgung des Baugebiets sichergestellt ist. Wasserversorgung

Nordöstlich des Plangebiets in der Buttendorfer Straße befindet sich der Trinkwassernotbrunnen NB 606 über den im Notfall die öffentliche Wasserversorgung mit ausreichend Trinkwasser sichergestellt werden kann.

Abwasser

Das Plangebiet ist im Generalentwässerungsplan (GEP) enthalten und daher die abwassertechnische Erschließung sichergestellt und wird entsprechend der Ausführungsplanung hergestellt.

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