7.4. Grünflächen
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich zwei Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen. Die beiden Grünflächen sind durch eine Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen gekennzeichnet.
Der östliche Bereich wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ ausgewiesen. In Grünflächen - ohne besondere Festsetzungen - sind auch jene baulichen Anlagen zulässig, die nach der Zweckbestimmung der Grünfläche zur normalen Ausstattung gehören.
Im Westen befindet sich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Innerhalb dieser verläuft ein Fuß- und Radweg entlang des Scherbsgraben. Im Zuge der Errichtung des Hallenbads wird es voraussichtlich es zu einer Inanspruchnahme des Fuß- und Radweges kommen. Die Wege sind entsprechend zu sichern und wiederherzustellen. Eventuell kommt es zu einer Neugestaltung der Wege(führung), diese ist mit der Stadt Fürth abzustimmen.