1.13. Immissionsschutz
Zulässige Geräuschemissionskontingente
• Im Plangebiet sind nur solche Vorhaben / Betriebe zulässig, deren Geräuschemissionen (zugehöriger Fahrverkehr eingeschlossen) die folgenden Emissionskontingente LEK gemäß DIN 45691:2006-12 weder tags (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 6:00 Uhr) überschreiten:
| Parzelle | Emissionsbezugsfläche SEK [m²] | Emissionskontingent LEK [dB(A)/m²] | |
| Tag | Nacht | ||
| GE (3. Änderung) | 7.025 | 61 | 46 |
SEK: überbaubare Grundstücksfläche [m²]
• An den nächstgelegenen Immissionsorten inner- oder außerhalb des Geltungsbereichs mit dem Schutzanspruch eines Gewerbegebiets ist die Lärmbelastung gemäß den Vorgaben der TA Lärm zu bewerten.