1.11.6. Mindestpflanzqualitäten
Die Pflanzgröße der zu pflanzenden Bäume 1. Wuchsordnung wird mit mindestens 18/20 cm, Hochstamm, 3x verpflanzt, die der 2. Wuchsordnung mit mindestens 16/18 cm, Hochstamm, 3x verpflanzt, bestimmt.
Die Pflanzgröße der zu pflanzenden Bäume 1. Wuchsordnung wird mit mindestens 18/20 cm, Hochstamm, 3x verpflanzt, die der 2. Wuchsordnung mit mindestens 16/18 cm, Hochstamm, 3x verpflanzt, bestimmt.
Die zu erhaltenden und die zu pflanzenden Gehölze sind zu pflegen, zu erhalten und bei Ausfall nachzupflanzen.
Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind unterirdisch auszuführen.