Planungsdokumente: BP Nr. 200/GAUTING für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage

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Inhaltsverzeichnis

Umweltbericht

2.2. Vorgaben, Ziele und Grundsätze des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung

Nachfolgend werden tabellarisch die Vorgaben, Ziele und Grundsätze des Umweltschutzes gelistet. Es wird entweder ihre Berücksichtigung in der Planung (mit Verweis auf den jeweiligen Eintrag zum Schutzgut) beschrieben oder begründet, warum dieses Thema durch die Planung nicht betroffen ist.

Vorgaben, Ziele und Grundsätze des Umweltschutzes mit Bezug zur Bauleitplanung gemäß Fachgesetzen, Verordnungen, Richtlinien, technischen Regelwerken, Normen, übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan, Flächennutzungsplan) und Fachplanungen (Landschaftsentwicklungskonzept, Landschaftsplan, Arten- und Biotopschutzprogramm, Artenschutzkartierung) (siehe Quellenverzeichnis)
Vorgabe, Ziel, GrundsatzbetroffenBegründung/ Berücksichtigung
Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaftsbild, Verringerung der UmweltauswirkungenBerücksichtigung: siehe unter Punkt 6.1 „Vermeidung und Minimierung“
Ausgleich von Eingriffen in Naturhaushalt und LandschaftsbildBerücksichtigung: siehe unter Punkt 6.2 „Ausgleich“
Bodenschutz/ Erhalt von BodenfunktionenBerücksichtigung: siehe unter Punkt 4.1 „Schutzgut Boden“
Flächensparen und Vermeidung von ZersiedelungBerücksichtigung: siehe unter Punkt 4.2 „Schutzgut Fläche“
Hochwasserschutz und Schutz vor Gefahren durch OberflächenwasserBegründung: Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Mit Schicht- und Hang(austritts)wasser und wild abfließendem Oberflächenwasser (verursacht durch starke Niederschläge) ist aufgrund der topografischen Verhältnisse nicht zu rechnen (keine Geländerinne, keine Hanglage oder Lage am Hangfuß). Gemäß BayernAtlas des Bay. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat befindet sich das Plangebiet nicht im Umgriff von Überschwemmungsgebieten, Hochwasserrisikogebieten, Hochwasserentstehungsgebieten oder Wassersensiblen Bereichen. Es erfolgt keine Beanspruchung von Auen. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Niederschlagswassers ist gewährleistet. Auch die Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Starkregen gibt keine Hinweise auf potentielle Fließwege bei Starkregen oder Aufstaubereiche im Plangebiet.
Schutz von Trinkwasser und GrundwasserBegründung: Gemäß BayernAtlas des Bay. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat befindet sich das Plangebiet nicht im Umgriff von Wassersensiblen Bereichen. Trinkwasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete liegen gemäß UmweltAtlas Bayern Themenkarte „Gewässerbewirtschaftung“ ebenfalls nicht innerhalb des Geltungsbereiches. Gemäß Standortkundlicher Bodenkarte handelt es sich nicht um einen von Grundwasser geprägten Boden. Die Grundwasserneubildung wird durch die Planung geringfügig beeinträchtigt.
KlimaschutzBegründung: Erweiterung der vorhandenen Tennisanlage an einem bestehenden Sportzentrum im Hauptort, bessere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur; kein direkter Anschluss an ÖPNV, aber Erreichbarkeit über Radwegenetz, keine Beanspruchung von Mooren, Auen, Feuchtgebieten und Wäldern als Flächen mit hoher Treibhausgas-Senkenfunktion, Erhalt/Pflanzung von Gehölzen als CO2-Speicher
Anpassung an den KlimawandelBegründung: keine Beanspruchung sensibler Bereiche wie Überschwemmungsgebiete, Retentionsflächen, Gefahrenlagen für wild abfließendes Niederschlagswasser oder Schicht- und Hang(austritts)wasser (keine Geländerinne), keine Beanspruchung von Flächen mit grundwassergeprägten Böden, kein exponierter, sturmgefährdeter Standort, keine Gebäude zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen, Erhalt von Kaltluftabflussbahnen und Frischluftschneisen für den Luftaustausch zwischen aufgeheizten Siedlungsgebieten und dem kühleren Umland, da keine Gebäude geplant sind
Regionaler GrünzugBegründung: nicht vorhanden
Regionales TrenngrünBegründung: nicht vorhanden
Schutz und Entwicklung des Landschaftsbildes Begründung: lediglich Errichtung von 4 Tennisplätzen, ohne zusätzliche Gebäude. Die zugehörigen Ballfangzäune sind so transparent, dass sie das Landschaftsbild nicht stören. Eingrünung durch 9 Hochstämme. Von Osten her durch den bestehenden Wald gut eingebunden. Plangebiet mit Vorbelastungen durch bestehende Sportanlagen, keine Landschaftselemente mit belebender Wirkung, kein Verlust wertgebender Elemente und keine Fernwirkung, kein kulturhistorisch bedeutender Landschaftsraum gemäß Landschaftsentwicklungskonzept
landschaftliches VorbehaltsgebietBegründung: nicht vorhanden
ImmissionsschutzBegründung: geplante Tennisanlage verträglich mit angrenzenden Nutzungen, keine Einwirkungen durch Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung und Geruch
AltlastenBegründung: nicht vorhanden
Bannwald, Schutzwald, Naturwald oder Wald mit Funktionen gemäß WaldfunktionsplanungBegründung: Bei dem östlich angrenzenden Waldhandelt es sich um Bannwald. Dieser wird durch die vorliegende Planung jedoch nicht negativ beeinflusst. Die geplante Ausgleichsmaßnahme wertet den Waldrand im Bereich des Bebauungsplans sogar auf.
Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete)Begründung: nicht vorhanden
NaturschutzgebietBegründung: nicht vorhanden
NationalparkBegründung: nicht vorhanden
NaturdenkmalBegründung: nicht vorhanden
Landschaftsschutzgebiet Begründung: Das östlich an das Plangebiet angrenzende, bewaldete Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Würmtal LSG-00361.01. Gemäß der „Würmtalschutzverordnung“ gehört ein Streifen von 5 m vor bewaldeten Grundstücken mit zum Schutzgebiet. Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren sowie die besondere Bedeutung für die Erholung zu gewährleisten. Die geplante Ausgleichsmaßnahme sieht einen gestuften Waldrand am Übergang zum LSG vor und berücksichtigt somit die Verordnung.
geschützter LandschaftsbestandteilBegründung: nicht vorhanden
gesetzlich geschützte BiotopeBegründung: nicht vorhanden; die Würm und die daran anschließenden Uferbereiche sind Teil des amtlich kartierten Biotops „Würmlauf mit unterschiedlichen Streckenabschnitten“ mit der Nummer 7934-0007. Südlich des Geltungsbereichs liegt das Biotop Nr. 7934-1009-000. Es handelt sich um Magerrasen und Extensivgrünland auf westexponierter Terrassenkante der Würm. Beide Biotope befinden sich in deutlichem Abstand zum Plangebiet.
Gebiete, in denen die in Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sindBegründung: Immissionsgrenzwerte bezüglich Luftreinheit werden im Plangebiet auch mit Umsetzung des Vorhabens nicht überschritten.
ErholungBegründung: Die überplante Fläche weist derzeit keine Erholungsnutzung auf. Die bestehende Wegeverbindung nach Osten in das Waldgebiet bleibt erhalten. Durch die Tennisplätze wird das Sportangebot verbessert.
ArtenschutzkartierungBegründung: keine Fundpunkte nach der Artenschutzkartierung im Plangebiet oder dessen näherer Umgebung
Artenschutz Begründung: Überplanung einer Ackerbrache mit einem Bestand an invasiven Neophyten, ohne Lebensraumstrukturen für geschützte Arten, keine Beanspruchung artenschutzrechtlich sensibler Bereiche und von Sonderstandorten mit seltenen Lebensraumstrukturen, wie Trocken-, Feucht- und Nassgebiete, kein Vorkommen von geschützten Arten des Offenlandes aufgrund vorhandener Störkulisse; Verbesserung der Habitatstrukturen der Waldbewohner durch Anlage eines Waldsaumes
Erhalt, Entwicklung und Vernetzung schutzwürdiger BiotopeBegründung: Entlang der Würm verläuft ein Biotopsystem, Wanderkorridor gem. Regionalplan. Auf Grund der schematischen Darstellung liegt das Plangebiet innerhalb desselben. Das Plangebiet liegt jedoch deutlich oberhalb der Würmaue. Zudem verbessert die geplante Ausgleichsmaßnahme als Trittstein den Biotopverbund.
BiotopverbundBegründung: kein Eingriff in und keine Unterbrechung von seltenen zusammenhängenden Lebensraumstrukturen, keine Isolierung bzw. Abriegelung wichtiger Kernlebensräume, der Artenaustausch bleibt erhalten, keine Unterbrechung regionaler Biotopverbundachsen. Zudem verbessert die geplante Ausgleichsmaßnahme als Trittstein den Biotopverbund.
ÖkoflächenkatasterBegründung: nicht vorhanden
Denkmalschutz, Schutz des kulturellen ErbesBegründung: Gemäß Bayerischem Denkmalatlas befinden sich keine Bau- und Bodendenkmäler im Geltungsbereich des Vorhabens. Auch fernwirksame, landschaftsprägende Baudenkmäler befinden sich nicht in der näheren Umgebung. Wirkräume von Baudenkmälern oder bedeutende Sichtbeziehungen werden nicht beeinträchtigt.

2.3. Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping)

Zusammenfassung von Punkt 2.2 und Festlegung des Untersuchungsaufwandes:

SchutzgutBetroffenheitBegründung
Bodenunversiegelte Fläche, Erhöhung des Versiegelungsgrades
FlächeInanspruchnahme einer Fläche im Außenbereich
WasserPlangebiet berührt keinen wassersensiblen Bereich oder Oberflächengewässer mit deren Hochwassergefahrenflächen
Luft und Klimakeine klimatisch wirksamen Elemente
Arten und Biotope und biologische VielfaltÜberplant wird eine Fläche mit invasiven Neophyten, interne Ausgleichsfläche wertet den Lebensraum auf
Orts- und LandschaftsbildNeue Sportfläche umgeben von bestehenden Sportflächen im Süden, Westen und Norden und im Osten von Wald begrenzt; keine Gebäude; Eingrünung durch Baumreihe
MenschDerzeit keine öffentliche Erholungsfunktion, Verbesserung des Sportangebots durch 4 zusätzliche Tennisplätze, keine Immissionsschutzkonflikte
Kultur- und Sachgüternicht vorhanden

3. Merkmale des Vorhabens mit Wirkung auf die Umwelt

Im Folgenden (Ziffern 3, 4 und 6 des Umweltberichts) werden die umweltrelevanten Faktoren des Vorhabens einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von schädlichen Umweltauswirkungen beschrieben und die Schutzgüter benannt, für die sich aufgrund der Beschaffenheit des Vorhabens erhebliche negative Auswirkungen ergeben (Wie ist das Vorhaben beschaffen und wie wirkt es auf die Umwelt?). Die Tiefe der Aussagen richtet sich dabei nach der Planungsebene und den verfügbaren Informationen über das Vorhaben.

Insbesondere werden gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) Punkte cc) bis ff) sowie hh) zum BauGB folgende Einschätzungen getroffen:

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