1. Zusammenfassung
Das Plangebiet liegt östlich der Leutstettener Straße. Es umfasst den südlichen Bereich der Fl.-Nr. 983, Gemarkung Gauting mit einer Größe von ca. 5.400 m². Auf dem Grundstück soll eine Fläche für Sport- und Spielanlagen (ca. 75% der Fläche) festgesetzt, sowie das Maß der baulichen Nutzung und der naturschutzfachliche Ausgleich (ca. 25% der Fläche) geregelt werden.
Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine Agrarbrache und Intensivgrünland. Im Osten grenzt das Plangebiet an Wald, der Teil des Landschaftsschutzgebietes Würmtal ist. Im Umfeld des Plangebiets sind bereits zahlreiche Sportanlagen situiert.
Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft (mit Klimaschutz und Klimaanpassung), Arten und Biotope, Orts- und Landschaftsbild, Mensch (Immissionsschutz und Erholung) sowie Kultur- und Sachgüter dargestellt und die voraussichtlichen Wechselwirkungen und Umweltrisiken beschrieben.
Erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Arten und Biotope, Orts- und Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter sind bei Umsetzung des Vorhabens nicht zu erwarten.
Schutzgut | Bedeutung des Gebietes | Erheblichkeit der Auswirkung |
Boden | mittel | mittel |
Fläche | mittel | gering |
Wasser | gering | keine |
Luft und Klima, Klimaschutz und Klimaanpassung | gering | keine |
Arten, Biotope und biologische Vielfalt | gering | gering |
Orts- und Landschaftsbild | gering | gering |
Mensch | keine | keine |
Kultur- und Sachgüter | keine | keine |
Durch Überbauung und Versiegelung von Grünland durch wasserdurchlässige Tennisplätze und Stellplätze ergeben sich negative Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Boden und geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.
Wichtige Funktionen wie Grundwasserneubildung (teilweise) sowie Ertragsfähigkeit und Lebensraumfunktion (vollständig) gehen verloren.
Die trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibenden negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Hierfür dient die interne Ausgleichsfläche auf ca. 1.350 m² am östlichen Rand des Geltungsbereichs im Übergang zum Landschaftsschutzgebiet.