Planungsdokumente: BP Nr. 200/GAUTING für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage

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Inhaltsverzeichnis

Umweltbericht

1. Zusammenfassung

Das Plangebiet liegt östlich der Leutstettener Straße. Es umfasst den südlichen Bereich der Fl.-Nr. 983, Gemarkung Gauting mit einer Größe von ca. 5.400 m². Auf dem Grundstück soll eine Fläche für Sport- und Spielanlagen (ca. 75% der Fläche) festgesetzt, sowie das Maß der baulichen Nutzung und der naturschutzfachliche Ausgleich (ca. 25% der Fläche) geregelt werden.

Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine Agrarbrache und Intensivgrünland. Im Osten grenzt das Plangebiet an Wald, der Teil des Landschaftsschutzgebietes Würmtal ist. Im Umfeld des Plangebiets sind bereits zahlreiche Sportanlagen situiert.

Im vorliegenden Umweltbericht werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft (mit Klimaschutz und Klimaanpassung), Arten und Biotope, Orts- und Landschaftsbild, Mensch (Immissionsschutz und Erholung) sowie Kultur- und Sachgüter dargestellt und die voraussichtlichen Wechselwirkungen und Umweltrisiken beschrieben.

Erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Arten und Biotope, Orts- und Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter sind bei Umsetzung des Vorhabens nicht zu erwarten.

Schutzgut Bedeutung des GebietesErheblichkeit der Auswirkung
Bodenmittelmittel
Flächemittelgering
Wassergeringkeine
Luft und Klima, Klimaschutz und Klimaanpassunggeringkeine
Arten, Biotope und biologische Vielfaltgering gering
Orts- und Landschaftsbildgeringgering
Menschkeinekeine
Kultur- und Sachgüterkeinekeine

Durch Überbauung und Versiegelung von Grünland durch wasserdurchlässige Tennisplätze und Stellplätze ergeben sich negative Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Boden und geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.

Wichtige Funktionen wie Grundwasserneubildung (teilweise) sowie Ertragsfähigkeit und Lebensraumfunktion (vollständig) gehen verloren.

Die trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibenden negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Hierfür dient die interne Ausgleichsfläche auf ca. 1.350 m² am östlichen Rand des Geltungsbereichs im Übergang zum Landschaftsschutzgebiet.

2. Einleitung

Im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht wird nach der Anlage 1 BauGB erstellt und bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

2.1. Inhalt und Ziel der Planung, Flächenbilanz

Westlich und östlich der Leutstettener Straße in Gauting befinden sich zahlreiche Sportanlagen, darunter auch eine Tennisanlage des TC Gauting mit acht Plätzen. Um die Kapazitäten zu erweitern, sollen weitere Tennisplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite errichtet werden.

Auf dem Grundstück soll eine Fläche für Sport- und Spielanlagen festgesetzt, sowie das Maß der baulichen Nutzung und der naturschutzfachliche Ausgleich geregelt werden. Die Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zu bestehenden Sporteinrichtungen bietet Möglichkeiten der Mehrfachnutzung von Sanitär- und Betriebsgebäuden. Um eine Flexibilität bei künftigen Nutzungen zu erreichen, wird auf die Festlegung einer konkreten Sportart verzichtet.

Das Planungsgebiet umfasst den südlichen Bereich der Fl.-Nr. 983, Gemarkung Gauting mit einer Größe von ca. 5.400 m². Das Grundstück befindet sich in Privateigentum und wird für die Sportnutzung verpachtet.

Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine Agrarbrache. Im Osten grenzt das Plangebiet an Wald, der Teil des Landschaftsschutzgebietes Würmtal ist. Im Umfeld des Plangebiets sind bereits zahlreiche Sportanlagen situiert: das Sommerbad, der Fußballplatz "Lutz-Tietz-Arena" mit Tartanbahn, Beachvolleyballfeld, eine Skateranlage, eine Tennishalle sowie 8 Tennisplätze.

Abb. 1 Plangebiet, ohne Maßstab, Quelle: BayernAtlas, © Bayerische Vermessungsverwaltung, Stand 20.03.2024

Der westliche Teil des Geltungsbereichs wird als „Fläche für Sport- und Spielanlagen“ mit einer max. zulässigen Grundfläche von 2.450 m² für 4 Tennisplätze festgesetzt. Um ausreichend Stellplätze für den Betrieb der geplanten wie der bestehenden Tennisanlage vorzuhalten, darf die festgesetzte Grundfläche durch Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen bis zu einer Gesamt-Grundfläche von max. 2.900 m² überschritten werden.

Ballfangzäune sind bis zu einer Höhe von 4,0 m zulässig. Diese werden nach Auskunft des Betreibers entlang der Seitenlinien im Osten und Westen allerdings nur etwa halb so hoch wie entlang der Grundlinien im Norden und Süden ausfallen.

An der östlichen Grenze des Plangebiets zum angrenzenden Wald wird auf einer Breite von etwa 10 - 15 m eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.

Im Plangebiet ergibt sich folgende Flächenverteilung:

NutzungFläche in qmFläche in %
Fläche für Sport- und Spielanlagen4.077,675,1
Ausgleichsfläche1.349,224,9
Geltungsbereich (inkl. Ausgleichsfläche)5.426,8100

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