BP Nr. 200/GAUTING für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage

Gauting

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 26 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Gauting z.Hd. Fr. Bürgermeisterin

Mit diesem Bebauungsplan sollen in unmittelbarer Nachbarschaft zu bestehenden Sporteinrichtungen die Voraussetzungen für die Errichtung weiterer sportlicher Einrichtungen geschaffen werden. Im Bebauungsplan werden dazu vor allem Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Regelung des naturschutzfachlichen Ausgleichs getroffen. Parallel dazu wird die 57. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.

Gemeinde Gauting, Fachbereich Bauleitplanung
Frau Eberhardt
Tel.: 089/89337-137
post.bauleitplanung@gauting.de

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