Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das „Sondergebiet Logistikzentrum südlich der WUN 14 (EDEKA), Gemarkung Thölau; 1. Änderung des Bebauungsplanes
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 26 Tage –durchführende Organisation
Stadt MarktredwitzDer Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 dem Vorentwurf der 1. Änderung des des Bebauungsplanes „Sondergebiet Logistikzentrum südlich der WUN 14 (EDEKA)“, Gemarkung Thölau, vom 06.07.2026 einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 06.07.2026 einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung – können in der Zeit vom
03.08.2026 bis einschließlich 31.08.2026
im Stadtbauamt Marktredwitz, Böttgerstraße 10, OG, Zi.-Nr. 12, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr) eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung sowie zur Erörterung. Hierzu ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon Nr. 09231/501-411 notwendig. Erforderlichenfalls können auch andere Termine vereinbart werden.
Zusätzlich können die Unterlagen ab 03.08.2026 auch auf der Homepage der Stadt Marktredwitz unter www.marktredwitz.de:
Rathaus – Bauleitpläne – Bebauungspläne - Aktuell im Verfahren – Sondergebiet Logistikzentrum EDEKA
eingesehen werden.
Es besteht die Möglichkeit gem. § 4 a Abs. 4 BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben.
Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtrat der Stadt Marktredwitz informiert. Eine besondere Benachrichtigung hierüber erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der späteren öffentlichen Auslegung der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit besteht, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht.
Zum räumlichen Geltungsbereich des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Logistikzentrum südlich der WUN 14 (EDEKA)“, Gemarkung Thölau, wird auf den Lageplan vom 06.07.2026 hingewiesen.
Marktredwitz, 29.07.2026
STADT MARKTREDWITZ
gez.
Weigel
Oberbürgermeister
Stadt Marktredwitz
Sachgebiet Stadtplanung
Egerstraße 2, 95615 Marktredwitz
E-Mail: stadtplanung@marktredwitz.de
Homepage: www.marktredwitz.de