Bebauungsplan
Der Bebauungsplanentwurf der ersten Auslegung (Fassung vom 9. Juli 2025) ist zum Vergleich der Fassungen abrufbar.
Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 der BauNVO fest. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohnblöcken. Im nördlichen Baufenster mit maximal 29 Wohnungen, maximal vier Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 13,50 m. Im südlichen Baufenster mit maximal 18 Wohnungen, der städtischen Bücherei und Heimatmuseum, maximal drei Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 10,50 m.
Herr Stefan Hackenberg
E-Mail-Adresse: hackenberg@toeging.de
Telefon: 08631 / 9004-42
Dienststunden:
Montag - Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet gemäß §§ 4a Abs. 3 Satz 1, 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Lesewohnen an der Kirchstraße“
WeiterlesenDer Bebauungsplanentwurf der ersten Auslegung (Fassung vom 9. Juli 2025) ist zum Vergleich der Fassungen abrufbar.
Der Begründungsentwurf der ersten Auslegung mit Anlagen (Fassung vom 9. Juli 2025) ist zum Vergleich der Fassungen abrufbar.
Die Unterlagen der ersten Auslegung (Fassung vom 9. Juli 2025) sind zum Vergleich der Fassungen abrufbar.