Bebauungsplan Nr. 58 "Lesewohnen an der Kirchstraße"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet gemäß §§ 4a Abs. 3 Satz 1, 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Lesewohnen an der Kirchstraße“

Der Stadtrat der Stadt Töging a.Inn hat in der Sitzung am 23. April 2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58 „Lesewohnen an der Kirchstraße“ in der Fassung vom 23. April 2026 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der Kirchstraße und südlich der Bahnlinie München Ost Pbf – Simbach (Inn), ca. 155 m östlich der Erhartinger Straße und ca. 200 m westlich der Wolfgang-Leeb-Straße. Der Geltungsbereich umfasst auch das Grundstück der städtischen Bücherei und des Heimatmuseums mit der Adresse Kirchstraße 6.

Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 der BauNVO fest. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohnblöcken. Im nördlichen Baufenster mit maximal 29 Wohnungen, maximal vier Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 13,50 m. Im südlichen Baufenster mit maximal 18 Wohnungen, der städtischen Bücherei und Heimatmuseum, maximal drei Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 10,50 m.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung in der Fassung von jeweils dem 23. April 2026 die schalltechnische Untersuchung Bericht-Nr.: ACB-0323-236042/02 vom 3. März 2023, die erschütterungstechnische Stellungnahme Schreiben 236042/03 vom 9. März 2023 und die Stellungnahme der Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Az: TOEB-BY-25-217024 vom 26. September 2025 (Unterlagen) sind in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) von

Montag, den 24. August 2026 bis zum Dienstag, den 15. September 2026 (jeweils einschließlich)

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Töging a.Inn https://www.toeging.de/ unter der Rubrik -> Aus dem Rathaus -> Bauleitplanverfahren bzw. der Adresse https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt worden.

Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an bauamt@toeging.de oder über DiPlan Beteiligung https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/toeging-bp-058-000 übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden; in Textform an Stadt Töging a. Inn, Bauamt, Hauptstraße 26, 84513 Töging a. Inn oder während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) zur Niederschrift.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geändert oder ergänzt. Es wird nur noch in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Geänderter oder ergänzter Text ist in den Unterlagen in pinker Farbe geschrieben. Zudem kann auch zur gesamten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs, welche auch geändert oder ergänzt wurde, Stellung genommen werden.

Die Unterlagen liegen auch in Papierform im Rathaus der Stadt Töging a.Inn, Anschrift: Hauptstraße 26, 84513 Töging a.Inn, im Untergeschoss im Bauamt, Zimmer U 19, während der o. g. Veröffentlichungsfrist während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Bei Eintritt durch den Haupteingang (über den Rathausvorplatz von der Hauptstraße kommend) ist im Erdgeschoss ein Aufzug zu finden, mit dem barrierefrei in das Untergeschoss gelangt werden kann.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin für die Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes, Herrn Hackenberg, Tel.: 08631 9004-42, E-Mail: hackenberg@toeging.de zu vereinbaren.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt unter https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bekanntmachungen.htm.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch zugänglich über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern DiPlan Beteiligung https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/toeging-bp-058-000.

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet (289.01 KB pdf)