Bebauungsplan Nr. 58 "Lesewohnen an der Kirchstraße"

Töging a.Inn

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 24 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Töging

Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 der BauNVO fest. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohnblöcken. Im nördlichen Baufenster mit maximal 29 Wohnungen, maximal vier Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 13,50 m. Im südlichen Baufenster mit maximal 18 Wohnungen, der städtischen Bücherei und Heimatmuseum, maximal drei Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 10,50 m.

Herr Stefan Hackenberg

E-Mail-Adresse: hackenberg@toeging.de

Telefon: 08631 / 9004-42

Dienststunden:

Montag - Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Lageplan rot umrandet. Der Lageplan ist nicht maßstabsgetreu.

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet gemäß §§ 4a Abs. 3 Satz 1, 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Lesewohnen an der Kirchstraße“

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Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 der BauNVO fest. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohnblöcken. Im nördlichen Baufenster mit maximal 29 Wohnungen, maximal vier Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 13,50 m. Im südlichen Baufenster mit maximal 18 Wohnungen, der städtischen Bücherei und Heimatmuseum, maximal drei Vollgeschossen und einer maximalen Firsthöhe von 10,50 m.

Herr Stefan Hackenberg

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Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Lageplan rot umrandet. Der Lageplan ist nicht maßstabsgetreu.

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet gemäß §§ 4a Abs. 3 Satz 1, 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Lesewohnen an der Kirchstraße“

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