Aufstellung Bebauungsplan Nr. 54 "Ecke Hauptstraße - Wilhelm-Hübsch-Platz"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 18 Tage –durchführende Organisation
Stadt TögingDer Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO fest. Nicht zulässig sind Tankstellen, Vergnügungsstätten und Anlagen für soziale Zwecke.
Zulässig sind insgesamt maximal 22 Wohnungen. 8 Wohnungen sind in der südlichen überbaubaren Grundstücksfläche (MI 1) mit vier Vollgeschossen zulässig. Das MI 1 ist hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen so festgesetzt, dass ein ähnliches Gebäude wie die Nachbaranwesen Hauptstraße 17 und 19 zulässig ist.
14 Wohnungen sind in der nördlichen überbaubaren Grundstücksfläche (MI 2) mit maximal drei Vollgeschossen zulässig. Das MI 2 ist hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen so festgesetzt, dass ein vergleichbares Gebäude wie die Anwesen Wilhelm-Hübsch-Platz 1 und 3 auf der gegenüberliegenden Straßenseite zulässig ist.
Herr Stefan Hackenberg
E-Mail-Adresse: hackenberg@toeging.de
Telefon: 08631 / 9004-42
Dienststunden:
Montag - Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 54 „Ecke Hauptstraße – Wilhelm-Hübsch-Platz“ nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann, gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
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