Aufstellung Bebauungsplan Nr. 54 "Ecke Hauptstraße - Wilhelm-Hübsch-Platz"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 54 „Ecke Hauptstraße – Wilhelm-Hübsch-Platz“ nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann, gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Töging a.Inn hat in der Sitzung am 26. März 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Ecke Hauptstraße – Wilhelm-Hübsch-Platz“ beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Töging a.Inn hat in der Sitzung am 26. März 2026 die Grundkonzeption des Vorentwurfs des Bebauungsplanes gebilligt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden von dem Anwesen Kirchstraße 5a und der Garagenanlage mit der Adresse Wilhelm-Hübsch-Platz 3, im Osten von der Straße „Wilhelm-Hübsch-Platz“ und dem Anwesen Hauptstraße 25, 25 a (E-Kiosk 24/7), im Süden von der Hauptstraße und dem Anwesen Hauptstraße 25, 25 a (E-Kiosk 24/7), im Westen vom Anwesen Hauptstraße 19 (Geschäftsstelle der strotög GmbH Strom aus Töging) und Hauptstraße 21 begrenzt.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich das Anwesen Hauptstraße 23.

Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO fest. Nicht zulässig sind Tankstellen, Vergnügungsstätten und Anlagen für soziale Zwecke.

Zulässig sind insgesamt maximal 22 Wohnungen. 8 Wohnungen sind in der südlichen überbaubaren Grundstücksfläche (MI 1) mit vier Vollgeschossen zulässig. Das MI 1 ist hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen so festgesetzt, dass ein ähnliches Gebäude wie die Nachbaranwesen Hauptstraße 17 und 19 zulässig ist.

14 Wohnungen sind in der nördlichen überbaubaren Grundstücksfläche (MI 2) mit maximal drei Vollgeschossen zulässig. Das MI 2 ist hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen so festgesetzt, dass ein vergleichbares Gebäude wie die Anwesen Wilhelm-Hübsch-Platz 1 und 3 auf der gegenüberliegenden Straßenseite zulässig ist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom dem 23. April 2026 (Unterlagen) ist in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) von Mittwoch, den 13. Mai 2026 bis zum Freitag, den 29. Mai 2026 (jeweils einschließlich) im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Stadt Töging a.Inn https://www.toeging.de/ unter der Rubrik -> Aus dem Rathaus -> Bauleitplanverfahren bzw. der Adresse https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen per E-Mail an bauamt@toeging.de oder über DiPlan Beteiligung https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/toeging-bp-054-000 übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden; in Textform an Stadt Töging a. Inn, Bauamt, Hauptstraße 26, 84513 Töging a. Inn oder während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) zur Niederschrift.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen liegen auch in Papierform im Rathaus der Stadt Töging a.Inn, Anschrift: Hauptstraße 26, 84513 Töging a.Inn, im Untergeschoss im Bauamt, Zimmer U 19, während der o. g. Veröffentlichungsfrist während der Dienststunden (Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Bei Eintritt durch den Haupteingang (über den Rathausvorplatz von der Hauptstraße kommend) ist im Erdgeschoss ein Aufzug zu finden, mit dem barrierefrei in das Untergeschoss gelangt werden kann.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Termin für die Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes, Herrn Hackenberg, Tel.: 08631 9004-42, E-Mail: hackenberg@toeging.de zu vereinbaren.

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Stadtrat hat beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen (§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Stattdessen wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt unter
https://www.toeging.de/aus-dem-rathaus/bauleitplanverfahren.htm.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch zugänglich über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern DiPlan Beteiligung https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/toeging-bp-054-000.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung (1007.07 KB pdf)