1.5.1. Baukörper
Es ist eine maximale Baukörpergröße bis zu 40 m x 25 m zulässig. Das Verhältnis von Baukörperlänge zur -breite muss mindestens 3:2 betragen.
Es ist eine maximale Baukörpergröße bis zu 40 m x 25 m zulässig. Das Verhältnis von Baukörperlänge zur -breite muss mindestens 3:2 betragen.
Technische Anlagen und Lagerflächen sind in Gebäude zu integrieren oder abzupflanzen. Hochregale, Materialstapel u.ä. im Freien dürfen 3 m Höhe nicht überschreiten.