Planungsdokumente: 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Buch Süd
Begründung
BETEILIGUNGEN
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 21.08.2024 bis einschließlich 17.09.2024 zeitgleich mit der des Bebauungsplanverfahrens statt.
Es gingen mehrheitlich Stellungnahmen zum Bebauungsplan und der FNP-Änderung ein, die auf der Maßstabsebene des FNP nicht berücksichtigt werden können. Für die Maßstabsebene des FNP sind die Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Thema Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und Wald, von der Regierung von Mittelfranken zum Thema Wald sowie vom Luftamt Nordbayern und dem Flughafen Nürnberg GmbH zu den bestehenden und geplanten Schutzzonen mit einhergehenden Immissionen aus Fluglärm zu berücksichtigen. Es wurde darauf hingewiesen, dass zu rodender Wald innerhalb des Verdichtungsraums auszugleichen sei. Zudem seien landwirtschaftliche Flächen auf das erforderliche Maß zu begrenzen, auf die Bedeutung des Knoblauchsland wurde hingewiesen. Zudem wurde auf die bestehenden Lärmschutzzonen des Flughafens und die damit einhergehenden Immissionen durch Fluglärm hingewiesen. Seitens des Flughafens Nürnberg wurde angemerkt, dass es bei der geplanten Neu-Festsetzung des Lärmschutzbereiches zu einer Vergrößerung der jeweiligen Schutzzone kommen könne, wodurch größere Bereiche des Änderungsbereiches durch Fluglärm betroffen wären. Auch außerhalb der Schutzzonen des Lärmschutzbereiches sei subjektiv mit Belästigungen durch Fluglärm zu rechnen. Dies sei im Schallgutachten zu berücksichtigen.
Zu den Einwendungen:
Der Wald wird nun als solcher dargestellt, so dass keine Rodung und damit kein Waldausgleich erforderlich wird. Auf Ebene des FNP kann der Fluglärm nur bedingt berücksichtigt werden. Auf Ebene des Bebauungsplans wird die Thematik berücksichtigt und entsprechend bewältigt. Die FNP-Änderung beachtet den gemäß geltender Fluglärmschutzverordnung Nürnberg (FluLärmV N) vom 09.09.2014 festgelegten Lärmschutzbereich. Maßgeblich ist die Nacht-Schutzzone. Der FNP der Stadt Nürnberg stellt bereits jetzt schon im Änderungsbereich gewerbliche und gemischte Bauflächen dar. In Anknüpfung an diese Nutzungen wurden in den vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien zur räumlichen Entwicklung des Knoblauchlands Bereiche für eine moderate Arrondierung auf landwirtschaftlichen Flächen identifiziert. Die Einleitung der 21. Änderung des FNPs im Jahr 2017 war bereits Ausdruck der Umsetzung dieser Leitlinien. Im Rahmen der FNP-Änderung erfolgt eine Alternativenprüfung, um der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen Rechnung zu tragen.