Klima
Ausgangssituation
Die tatsächliche Nutzung im Änderungsbereich wird maßgeblich durch Ackerflächen geprägt. Ihr Flächenanteil übersteigt deutlich den Anteil, den die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ im wirksamen FNP mit knapp 50% im Änderungsbereich einnimmt. Aussagen zur CO2-Belastung des Änderungsbereichs liegen nicht vor.
Bioklimatisch weisen die landwirtschaftlichen Flächen lt. Stadtklimagutachten (2024/25) eine geringe bis mittlere Wärmebelastung am Tage auf; nachts wird ihnen eine bioklimatisch hohe Bedeutung beigemessen, ebenso wie der Waldfläche. Tagsüber hebt sich diese zudem durch eine hohe Aufenthaltsqualität bei Hitze ab und zeichnet sich insgesamt als besonders wichtiger klimaökologischer Ausgleichsraum mit hoher Bedeutung und Schutzbedarf (lt. Planungshinweiskarte). Die Siedlungsräume im Zentrum des Änderungsgebietes sind aktuell nachts bioklimatisch sehr günstig einzuschätzen und am Tage mäßig durch den Wärmeinseleffekt belastet. Die stark versiegelten Gewerbeflächen im Süden und Südosten des Areals (außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans 4675) sind tagsüber stark und vereinzelt sehr stark belastet und nachts bioklimatisch weniger günstig einzustufen. Diese Flächen sind laut Planungshinweiskarte zudem teilweise als klimatischer Belastungsraum bereits heute bzw. als klimatischer Belastungsraum in der Zukunft auch bereits bei schwachem Klimawandelszenario eingestuft.
Insbesondere den Freiflächen zeichnen sich mit einer mäßig bis sehr hohen nächtlichen Kaltluftproduktionsrate und einem mittleren Kaltluftvolumenstrom aus.
Insgesamt wird der Fläche eine mittlere bis hohe bioklimatische Bedeutung beigemessen.
Auswirkungen / Prognose
Die Planung sieht eine städtebauliche Entwicklung für den Änderungsbereich in Zusammenspiel mit der Revitalisierung des nördlich angrenzenden, ehemaligen Hefewerks vor. Diese erfolgt überwiegend auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Offenflächen werden versiegelt, wodurch mit einem Verlust an Kaltluftproduktionsfläche verbunden ist. Auch wenn vorhandene Wald- und Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden, ist in Abhängigkeit von der Höhe und Dichte der baulichen Entwicklung und der Berücksichtigung der örtlichen Flurwinde im Änderungsbereich mit erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima, insbesondere das Lokalklima, zu rechnen. Im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren Nr. 4675 sind deswegen geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zum Klimaschutz zu entwickeln.
Mit Hilfe eines kleinräumigen Stadtklimagutachtens, des Regenwasserbewirtschaftungskon-zeptes, der Grünordnungsplanung und eines Energiekonzepts können im Rahmen des nach-geordneten Bebauungsplanverfahrens nachteilige Auswirkungen durch entsprechende Maß-nahmen minimiert werden, so dass die Auswirkungen nicht mehr erheblich sind.