Lärm
Ausgangssituation
Im Änderungsbereich bestehen verschiedene Vorbelastungen bzw. wirken von außen auf ihn ein. Der nördliche Teil des Änderungsbereichs liegt innerhalb der Nachtschutzzone des Flughafens Nürnberg, im Süden ist ein Gewerbebetrieb (Baustoffhandel) ansässig. Von den umliegenden öffentlichen Straßen (Bucher Hauptstraße, Am Wegfeld, Erlanger Straße) wirken Verkehrslärmimmissionen auf den Änderungsbereich ein sowie Emissionen durch Zuliefer-, Parkierungsverkehr und haustechnischen Anlagen von einem Großhandel mit Tankstelle im Südosten und landwirtschaftlichen Betrieben im Süden. Von Südwesten wirkt Sport- und Freizeitlärm von einer Sportanlage auf den Änderungsbereich ein. Im Nordosten grenzt das brachgefallene Areal der ehemaligen Hefewerke an, das im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Der Änderungsbereich hat für das Schutzgut Mensch / Lärm daher eine mittlere bis hohe Bedeutung.
Auswirkung / Prognose
Das Vorsehen der geplanten Nutzungen birgt mit der bestehenden umliegenden sowie internen Situation einige Konflikte sowohl im Bereich des Fluglärms, des Verkehrslärms als auch des Gewerbe- und des Freizeitlärms. Zur Bewältigung der zu erwartenden Lärmbelastungen durch Verkehrslärm, Gewerbelärm und Freizeitlärm sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen bei der Gebietsentwicklung, insbesondere auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorzusehen.
Für den Fluglärm finden folgende Maßnahmen Berücksichtigung :
- Gem. § 5 Abs. 2 FlulärmG dürfen in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone Wohnungen nicht errichtet werden.
- passive Maßnahmen: ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile, schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Für den Verkehrslärm an bestehenden Straßen können folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:
- aktive Maßnahmen: Abrücken der Gebäude von den Schallquellen, Riegelbebauung, Abschirmeinrichtungen (Lärmschutzwände, etc), schalltechnisch optimierte Anordnung von Nutzungen bzw. Grundrissgestaltungen
- passive Maßnahmen: ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile, schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Schallschutzmaßnahmen bei bestehenden Gewerbebetrieben und Sport-/ Freizeitanlagen sind:
- aktive Maßnahmen: technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen an Anlagen, Maßnahmen auf dem Weg der Schallausbreitung (z. B. Riegelbebauung, Abschirmeinrichtungen wie z.B. Lärmschutzwände, etc), räumliche Trennung konfliktträchtiger Nutzungen;
- architektonische Maßnahmen: schalltechnisch günstige Gebäude- und Grundrissgestaltung mit Orientierung schutzbedürftiger Räume zur lärmabgewandten Seite, Verwendung von Prallscheiben, vorgelagerte Fassaden o.ä.; erforderlichenfalls können belastete Fassaden mit nicht zu öffnenden Fenstern und schallgedämmten Lüftungseinrichtungen ausgeführt werden oder Fenster ausgeschlossen werden
- passive Maßnahmen: Maßnahmen am Immissionsort sind bei Gewerbe- und Sportlärm nicht geeignet, da der maßgebliche Immissionsort nach TA Lärm bzw. 18. BImSchV 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raumes liegt.
Durch die geplante FNP-Änderung sind bei Durchführung der Planung erheblich nachteilige Auswirkungen durch Lärmimmissionen zu erwarten. Diese Beeinträchtigungen sind durch die Umsetzung geeigneter aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen, welche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4675 konkret definiert und verbindlich geregelt werden müssen, derart zu reduzieren, dass die Lärmwerte für gesundes Wohnen und Arbeiten im Tages- und Nachtzeitraum eingehalten werden können. Die Lösbarkeit der zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen ist durch entsprechende Maßnahmen möglich, so dass eine ausreichende Minderung zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse grundsätzlich erreicht werden kann.