Wasser
Ausgangssituation
Oberflächengewässer, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Das nächstgelegene offene Gewässer ist der Bucher Landgraben, ein Gewässer 3. Ordnung. Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet liegt nördlich des Änderungsbereichs, in ca. 200 m Entfernung. Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Verbandsgebiets des Wasserverbands Knoblauchsland.
Der südwestliche Teil des Änderungsbereichs liegt in einer kleinen Senke. Hier kann sich bei Starkregen Wasser ansammeln.
Der Grundwasserflurabstand wurde an 3 Messstellen mit Tiefen unter GOK von 1,44 m im Westen bis zu 3,18 m im Wald ermittelt. Der Durchlässigkeitsbeiwert liegt im mäßigen Bereich. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Norden zum Bucher Landgraben gerichtet.
Im Änderungsbereich betrieb das ehemalige Hefewerk vier Brunnen, die teilweise bis in das zweite Grundwasserstockwerk reichten. Nach Aufgabe der Hefeproduktion ist die zweckgebundene Fördererlaubnis von bis zu 860.000 m3/a erloschen. Es findet keine weitere Wasserentnahme statt. Die vorhandenen Grundwasserbrunnen sind zurückzubauen.
Flusswasserkörper gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind vom Vorhaben nicht betroffen. Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers 2_G019, Sandsteinkeuper – Forst Tennenlohe, welcher sich in einem schlechten chemischen (Belastungen durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel) und einem guten mengenmäßigen Zustand befindet.
Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und des überwiegend unversiegelten Bodens ist der Änderungsbereich für das Schutzgut Wasser von mittlerer bis hoher Bedeutung.
Auswirkungen / Prognose
Durch die künftige Einordnung der Flächen für die Landwirtschaft als Bauflächen und dem geringen Anteil von Bauflächen, die in Flächen für Wald und Grünflächen umgewidmet werden, sind erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht auszuschließen, da die Komponenten des Wasserhaushalts wie Verdunstung, Versickerung, Retention und Abfluss (u.a. bei Starkregen) nachteilig beeinflusst werden können. Das Vorhaben steht den Umweltzielen (i.W. Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot) der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht grundsätzlich entgegen. Im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren Nr. 4675 sind die Auswirkungen der konkreten Planung zu untersuchen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Minimierung nachteiliger Auswirkungen zu benennen und festzulegen. Grundlage dafür ist ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept, das eine schadlose Bewirtschaftung des Oberflächenwassers im Sinne des Schwammstadtprinzips aufzeigen soll.