6.1. Vermeidung und Minimierung
Auf Ebene des Flächennutzungsplans werden Eingriffe minimiert durch die Darstellung einer Fläche für Spiel- und Sportanlagen unmittelbar an der Erschließungsstraße und im Anschluss an bestehende Sportanlagen. Bestehende Einrichtungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite können mitgenutzt werden. So werden keine zusätzlichen Flächen für technische und verkehrliche Infrastruktur benötigt. Es handelt sich um einen Lückenschluss zwischen bestehenden Sportanlagen.
Allgemein können auf Ebene des Bebauungsplans weitere geeignete Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs festgesetzt sowie das Maß der baulichen Nutzung beschränkt werden. Hierdurch können die Eingriffsschwere reduziert und der Kompensationsfaktor verringert werden.