Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnanlage Schlossäcker - Neu“

Genderkingen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 38 Tage  

durchführende Organisation

Verwaltungsgemeinschaft Rain

Anlass und Ziel der Planung

Die Gemeinde Genderkingen möchte mit diesem Bebauungsplan den bestehenden Bebauungsplan „Wohnanlage Schlossäcker“ überplanen, da dieser aufgrund seines Alters (53 Jahre) nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen aufweist. Es besteht vermehrt Bedarf an zusätzlichen Gestaltungsformen für Gebäude sowie Möglichkeiten der Nachverdichtung, die mit den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vereinbar sind. Zudem wurden im Laufe des Bestehens dieses Bebauungsplanes bereits vermehrt Festsetzungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben nicht eingehalten, was zu einer schleichenden Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt.

Um somit für den Bebauungsplan einheitliche und zeitgemäße Festsetzungen zu treffen sowie Nachverdichtungsmöglichkeiten und flexiblere Gebäudegestaltungen zuzulassen, sieht es der Gemeinderat als erforderlich an, die städtebauliche Ordnung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu wahren, der das Baugebiet insgesamt überplant und einheitliche Festsetzungen trifft.

Die Überplanung wird in einem Bereich zugelassen, welcher sich vom Ortsbild her anbietet. Der Gemeinderat hält die Festsetzungen gegenüber der übrigen Bebauung des Ortes für vereinbar und städtebaulich verträglich.

Der Gemeinderat Genderkingen hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnanlage Schlossäcker - Neu“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

Der Gemeinderat Genderkingen hat in der selben Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der nachfolgenden Auslegungsfrist zu beteiligen.

Im Auftrag der Gemeinde Genderkingen führt das Planungsbüro Godts die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 durch.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Dienststunden im Rathaus Genderkingen, Hauptstraße 2, 86682 Genderkingen (Montag 08:00 bis 10:00 Uhr, Donnerstag 19:00 bis 20:00 Uhr) sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rain, Münchener Straße 42, 86641 Rain (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info@godts.de oder info@genderkingen.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehenden Anschriften der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft während der o.g. Dienststunden.

Ansprechpartner: 

Planungsbüro: Joost Godts; Tel: 07362/9205-14; EMail: info@godts.de

VGem Rain: Christiane Würth (Mo-Fr: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr; Tel. 09090/5012-350; EMail: info@genderkingen.de

Öffentliche Bekanntmachung

Bild zum Plangebiet Bebauungsplan Nr. 2 "Wohnanlage Schlossäcker"

Der Gemeinderat hat am 27.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.2 „Wohnanlage Schlossäcker - Neu“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich entspricht dem des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Wohnanlage Schlossäcker“ in diesem Bereich.

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Anlass und Ziel der Planung

Die Gemeinde Genderkingen möchte mit diesem Bebauungsplan den bestehenden Bebauungsplan „Wohnanlage Schlossäcker“ überplanen, da dieser aufgrund seines Alters (53 Jahre) nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen aufweist. Es besteht vermehrt Bedarf an zusätzlichen Gestaltungsformen für Gebäude sowie Möglichkeiten der Nachverdichtung, die mit den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vereinbar sind. Zudem wurden im Laufe des Bestehens dieses Bebauungsplanes bereits vermehrt Festsetzungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben nicht eingehalten, was zu einer schleichenden Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt.

Um somit für den Bebauungsplan einheitliche und zeitgemäße Festsetzungen zu treffen sowie Nachverdichtungsmöglichkeiten und flexiblere Gebäudegestaltungen zuzulassen, sieht es der Gemeinderat als erforderlich an, die städtebauliche Ordnung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu wahren, der das Baugebiet insgesamt überplant und einheitliche Festsetzungen trifft.

Die Überplanung wird in einem Bereich zugelassen, welcher sich vom Ortsbild her anbietet. Der Gemeinderat hält die Festsetzungen gegenüber der übrigen Bebauung des Ortes für vereinbar und städtebaulich verträglich.

Der Gemeinderat Genderkingen hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnanlage Schlossäcker - Neu“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

Der Gemeinderat Genderkingen hat in der selben Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, die Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der nachfolgenden Auslegungsfrist zu beteiligen.

Im Auftrag der Gemeinde Genderkingen führt das Planungsbüro Godts die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026 durch.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Dienststunden im Rathaus Genderkingen, Hauptstraße 2, 86682 Genderkingen (Montag 08:00 bis 10:00 Uhr, Donnerstag 19:00 bis 20:00 Uhr) sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rain, Münchener Straße 42, 86641 Rain (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info@godts.de oder info@genderkingen.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehenden Anschriften der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft während der o.g. Dienststunden.

Ansprechpartner: 

Planungsbüro: Joost Godts; Tel: 07362/9205-14; EMail: info@godts.de

VGem Rain: Christiane Würth (Mo-Fr: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr; Tel. 09090/5012-350; EMail: info@genderkingen.de

Öffentliche Bekanntmachung

Bild zum Plangebiet Bebauungsplan Nr. 2 "Wohnanlage Schlossäcker"

Der Gemeinderat hat am 27.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.2 „Wohnanlage Schlossäcker - Neu“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich entspricht dem des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Wohnanlage Schlossäcker“ in diesem Bereich.

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