Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnanlage Schlossäcker - Neu“

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat am 27.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.2 „Wohnanlage Schlossäcker - Neu“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich entspricht dem des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Wohnanlage Schlossäcker“ in diesem Bereich.

Die Gemeinde Genderkingen möchte mit diesem Bebauungsplan den bestehenden Bebauungsplan „Wohnanlage Schlossäcker“ überplanen, da dieser aufgrund seines Alters (53 Jahre) nicht mehr zeitgemäße Festsetzungen aufweist. Es besteht vermehrt Bedarf an zusätzlichen Gestaltungsformen für Gebäude sowie Möglichkeiten der Nachverdichtung, die mit den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vereinbar sind. Zudem wurden im Laufe des Bestehens dieses Bebauungsplanes bereits vermehrt Festsetzungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben nicht eingehalten, was zu einer schleichenden Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt.

Um somit für den Bebauungsplan einheitliche und zeitgemäße Festsetzungen zu treffen sowie Nachverdichtungsmöglichkeiten und flexiblere Gebäudegestaltungen zuzulassen, sieht es der Gemeinderat als erforderlich an, die städtebauliche Ordnung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu wahren, der das Baugebiet insgesamt überplant und einheitliche Festsetzungen trifft.

Die Überplanung wird in einem Bereich zugelassen, welcher sich vom Ortsbild her anbietet. Der Gemeinderat hält die Festsetzungen gegenüber der übrigen Bebauung des Ortes für vereinbar und städtebaulich verträglich.

Bekanntmachung (1025.13 KB pdf)