Gewerbegebiet Retzbach II, 1. Änderung
Zellingen
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Markt ZellingenZiel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Weiterentwicklung und Stärkung des bestehenden Gewerbestandorts.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans sollen insbesondere die Voraussetzungen für die Erweiterung eines bereits ansässigen Gewerbebetriebs geschaffen und zugleich die Entwicklungsmöglichkeiten der angrenzenden Gewerbegrundstücke verbessert werden.
Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Bauverwaltung
Tel.: 09364/8072-50 oder 09364/8072-51
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