MainTerrassen Karlstadt
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 54 Tage –durchführende Organisation
Stadt KarlstadtZiel und Zweck der Planung ist die Nachnutzung eines teilweise brachgefallenen innerörtlichen Areals, zur Schaffung von Wohnraum sowie Flächen für soziale, kulturelle und gewerbliche Nutzungen. Mit der Aufstellung des vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Die vorliegende Planung beinhaltet den Neubau von Geschosswohnungsbau. Dieser stellt eine, im Hinblick auf eine der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung, notwendige und nachgefragte Ergänzung zum bestehenden Wohnraumangebot in der Stadt Karlstadt dar. So berücksichtigt die vorliegende Planung auch die Wohnbedürfnisse der Bevölkerungsgruppen und Haushaltstypen, die durch den wohnungsmarktprägenden Einfamilienhausbestand nicht berücksichtigt werden. Dies ermöglicht die Schaffung von Wohnraum für alle Generationen und unterschiedliche Lebenslagen. Auch ist im Rahmen des Vorhabens die Schaffung eines neuen sozialen Treffpunkts vorgesehen. Dieser dient der Förderung nachbarschaftlicher Strukturen, der Durchführung gemeinschaftlicher Veranstaltungen sowie der sozialen Integration unter- schiedlicher Nutzergruppen. Die Fläche wird als allgemein zugänglicher Kommunikations- und Begegnungsort gestaltet. Ergänzend sollen wohnverträgliche Büroflächen geschaffen werden. Diese Flächen tragen zur funktionalen Durchmischung des Quartiers bei. Eine ruhige, städtebaulich integrierte Anordnung gewährleistet eine verträgliche Nutzung im Zusammenhang mit den Wohnbereichen.
Im vorliegenden Bebauungsplan wurden Aspekte der klimaangepassten Stadtentwicklung in den Festsetzungen aufgegriffen (u.a. Dachbegrünung, Nutzung von Sonnenenergie, Reduzierung versiegelter Flächen). Für die überplanten Flächen wurden Festsetzungen aufgenommen, die im Rahmen der Umsetzung eine qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächengestaltung sicherstellen sollen (u.a. Pflanz- und Erhaltungsgebote, Pflanzlisten, Festsetzungen zur Begrünung von nicht überbauten Flächen). Auch wurden zentrale Aufenthaltsbereiche festgesetzt, die gemeinschaftliche Aufenthaltsqualitäten im geplanten Quartier schaffen. Der Flächenverbrauch durch Stellplätze und somit die Versiegelung wurde reduziert. Hierfür maßgeblich ist ein als Garage geplantes Untergeschoss. Gleichwohl sieht der Vorhabenträger die Bestückung der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen vor, die der Versorgung der geplanten Wärmepumpen dienen. Dies trägt zu einer nachhaltigen und dezentralen Eigenversorgung des Plangebietes mit erneuerbarer Energie (Strom und Wärme) bei.
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Nachnutzung des teils brachgefallenen Standortes am südlichen Rand der Altstadt. Das überplante Grundstück stellt demnach ein bestehendes Innenentwicklungspotenzial dar, entspricht somit dem Grundsatz der Innenentwicklung (Nachnutzung und Nachverdichtung). Der Festsetzungskatalog des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die angestrebten Nutzungen tragen zur städtebaulichen Integrierung in das bestehende Orts- und Landschaftsbild bei.
Durch die Lage im Innenbereich, umgeben von bereits bebauten Strukturen sowie Einbindung in das Ortsbild wird auch das Landschaftsbild nicht negativ beeinträchtigt.
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