Bebauungsplan Nr. 1 „Welkenbacher Kirchweg“ – 8. Änderung, nach § 13a BauGB

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit gleichzeitiger frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Abs. 3 BauGB

- Beschleunigtes Verfahren –

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Herzogenaurach hat in seiner Sitzung vom 22. September 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Welkenbacher Kirchweg“ – 8. Änderung, nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Welkenbacher Kirchweg“ – 8. Änderung, nach § 13a BauGB umfasst ausschließlich Teilflächen der Fl.Nr. 399/2 und 399/7, Gemarkung Herzogenaurach.

Der Geltungsbereich der Änderung wird im Süden durch die Wohnbebauung an der Kleiststraße, im Westen durch die Theodor-Heuss-Straße, im Norden und Nordosten durch Wohnbaugrundstücke, die mit Geschosswohnungsbauten und Reihenhäusern bebaut sind, und im Südosten durch die Gerhart-Hauptmann-Straße begrenzt und ist aus dem beigefügten Lageplan vom 9. September 2026 (ohne Maßstab) ersichtlich.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Weiter wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Ziel und Zweck
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Welkenbacher Kirchweg“ - 8. Änderung, nach § 13a BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für erweiterten Nutzungsmöglichkeiten für die Gebäude der Katholischen Kirchenstiftung St. Otto geschaffen werden. Durch die geplante Änderung ist es beabsichtigt, lediglich für die Wohnnachbarschaft verträgliche nicht störende Nutzungen zu ermöglichen.
Als weiteres Ziel soll die bestehende Kindertagesstätte im südlichen Teil des Geltungsbereichs planungsrechtlich gesichert werden.  

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Herzogenaurach hat in öffentlicher Sitzung am 22. September 2026 dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 „Welkenbacher Kirchweg“ – 8. Änderung, nach § 13a BauGB in der Fassung vom 9. September 2026 zugestimmt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, können in der Zeit vom 16. Oktober 2026 bis einschließlich 30. Oktober 2026 auf der Internetseite der Stadt Herzogenaurach (www.herzogenaurach.de,  Navigation über die Seiten „Stadtraum“ à „Planen & Bauen“ à „Aktuelle Bauleitplanung“ oder unter dem Suchbegriff „Aktuelle Bauleitplanung“) öffentlich eingesehen werden.
Als alternative Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen des Vorentwurfs im Rathaus der Stadt Herzogenaurach (Marktplatz 11, 91074 Herzogenaurach, Etage R2) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Das E-Mail-Postfach zur Abgabe von Stellungnahmen lautet planung@herzogenaurach.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. als Briefpost (Stadt Herzogenaurach, Amt für Planung, Natur und Umwelt, Marktplatz 11, 91074 Herzogenaurach) oder zur Niederschrift.

Beteiligung über die DiPlanungs Plattform
Die Stadt Herzogenaurach bietet zu den bereits genannten Beteiligungsmöglichkeiten zusätzlich die Veröffentlichung der Unterlagen auf der DiPlanungs Plattform des Freistaats Bayern an. Somit steht der Öffentlichkeit zusätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, Stellungnahmen für dieses Bauleitplanverfahren direkt digital über das DiPlanungs Portal einzureichen. URL: https://by.beteiligung.diplanung.de/
Neben der Abgabe von Stellungnahmen können die Unterlagen zum Bauleitplan eingesehen und heruntergeladen werden. Bei etwaigen Rückfragen können Sie sich gerne über die Mailadresse planung@herzogenaurach.de an die Gemeindeverwaltung wenden.
Bitte beachten Sie, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.

Auszug aus dem Amtsblatt vom 15.10.2026 - Bekanntmachung Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (202.58 KB pdf)