Bebauungsplan Nr. 1 „Welkenbacher Kirchweg“ – 8. Änderung, nach § 13a BauGB
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Stadt HerzogenaurachMit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Welkenbacher Kirchweg“ - 8. Änderung, nach § 13a BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für die Gebäude der Katholischen Kirchenstiftung St. Otto geschaffen werden. Durch die geplante Änderung ist es beabsichtigt, für die Wohnnachbarschaft lediglich verträgliche nicht störende Nutzungen zu ermöglichen.
Als weiteres Ziel soll die bestehende Kindertagesstätte im südlichen Teil des Geltungsbereichs planungsrechtlich gesichert werden.
Amt für Planung, Natur und Umwelt
Thomas Auernhammer
Telefon: 09132/901-237
Pia Hörner
Telefon: 09132/901-243
E-Mail: planung@herzogenaurach.de
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit gleichzeitiger frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Abs. 3 BauGB
- Beschleunigtes Verfahren –
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