BPL Nr. 45, 4. Teiländerung "nördlich der Grasbrunner Straße, Am Hartlhof"

Putzbrunn

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Putzbrunn

Der Gemeinderat von Putzbrunn hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 die 4. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich der Grasbrunner Straße“ beschlossen.

Anlass der Bebauungsplanänderung stellt eine Auslagerung der Ausgleichsflächen im Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung dar, die nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan auf privaten Grundstücksflächen als Bestandteil von Hausgärten festgesetzt sind. In der Vergangenheit führte der Vollzug, auch von ähnlich gelagerten Bebauungsplänen im Gemeindegebiet, zu großen Problemen in der Durchsetzung von festgesetzten Pflanzgeboten und Nutzungsbeschränkungen. Daher werden die Ausgleichsflächen nach vorausgegangenen Eigentümergesprächen aus dem Plangebiet auf externe Flächen ausgelagert. Im Zuge der Verlagerung der Ausgleichsflächen soll zudem auf einer Teilfläche der Flurnummer Fl.-Nr. 358/15 eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung ermöglicht werden, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen.

Mit der 4. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 45 verfolgt die Gemeinde Putzbrunn demnach folgende städtebauliche Ziele:

- (Teil-)Auslagerung der Ausgleichsflächen aus den privaten Gärten, da die Umsetzung wenig erfolgreich und der ökologische Mehrwert unzureichend ist

- Schaffung von weiterem Wohnraum auf Teilfläche Fl.-Nr. 358/15, Gmkg. Putzbrunn

Der Bebauungsplan ändert innerhalb seines Geltungsbereichs die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 „für den Bereich nördlich der Grasbrunner Straße“ i.d.F. vom 10.02.2004 einschließlich deren rechtsverbindlicher Teiländerungen. Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren.

Gemeinde Putzbrunn

Rathausstraße 1

85640 Putzbrunn

089/ 46262-282

bauleitplanung@putzbrunn.de

Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 45, 4. Teiländerung und Durchführung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Gemeinde Putzbrunn hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 den Bebauungsplan Nr. 45, 4. Teiländerung in der Fassung vom 14.10.2025 mit Begründung, Umweltbericht und Schalltechnischer Verträglichkeitsuntersuchung gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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Der Gemeinderat von Putzbrunn hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 die 4. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nördlich der Grasbrunner Straße“ beschlossen.

Anlass der Bebauungsplanänderung stellt eine Auslagerung der Ausgleichsflächen im Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung dar, die nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan auf privaten Grundstücksflächen als Bestandteil von Hausgärten festgesetzt sind. In der Vergangenheit führte der Vollzug, auch von ähnlich gelagerten Bebauungsplänen im Gemeindegebiet, zu großen Problemen in der Durchsetzung von festgesetzten Pflanzgeboten und Nutzungsbeschränkungen. Daher werden die Ausgleichsflächen nach vorausgegangenen Eigentümergesprächen aus dem Plangebiet auf externe Flächen ausgelagert. Im Zuge der Verlagerung der Ausgleichsflächen soll zudem auf einer Teilfläche der Flurnummer Fl.-Nr. 358/15 eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung ermöglicht werden, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen.

Mit der 4. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 45 verfolgt die Gemeinde Putzbrunn demnach folgende städtebauliche Ziele:

- (Teil-)Auslagerung der Ausgleichsflächen aus den privaten Gärten, da die Umsetzung wenig erfolgreich und der ökologische Mehrwert unzureichend ist

- Schaffung von weiterem Wohnraum auf Teilfläche Fl.-Nr. 358/15, Gmkg. Putzbrunn

Der Bebauungsplan ändert innerhalb seines Geltungsbereichs die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 „für den Bereich nördlich der Grasbrunner Straße“ i.d.F. vom 10.02.2004 einschließlich deren rechtsverbindlicher Teiländerungen. Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren.

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Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 45, 4. Teiländerung und Durchführung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Gemeinde Putzbrunn hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 den Bebauungsplan Nr. 45, 4. Teiländerung in der Fassung vom 14.10.2025 mit Begründung, Umweltbericht und Schalltechnischer Verträglichkeitsuntersuchung gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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