Planungsdokumente: 09572164 BP GE Muehlberg_Ost_1_Aenderung

Begründung

1.6.5.3. Grünordnerische Hinweise

Zwischen Baumstandorten und Versorgungsleitungen ist gemäß DVGW Regelwerk Arbeits-blatt GW 125 „Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen“ ein Abstand von 2,5 m einzuhalten.

Bei Baumpflanzungen im Näherungsbereich von Telekommunikationslinien ist das „Merk-blatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 zu beachten.

Bodenschutz

Für notwendige Verfüllungsmaßnahmen und Geländemodellierungen ist ausschließlich unbelastetes Bodenmaterial zu verwenden. Der Einsatz von Recyclingbaustoffen und belastetem Bodenaushub ist vorher mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen. Mutterboden, der bei Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Änderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten, vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen und wieder zu verwerten.

1.6.5.4. Artenliste

A) Bäume

Baumarten, Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 3 x verpflanzt, mDB, Stammumfang 14 - 16 cm

Acer campestre „Elsrijk” Feld-Ahorn Sorte “Elsrijk”

Gleditsia triacanthos “Inermis” Christusdorn

Liquidambar styraciflua Amberbaum

Quercus robur Stiel-Eiche

Robinia pseudoacacia “Unifoliola” Robinie

Sophora japonica Schnurbaum

Tilia cordata ‘Greenspire‘ Stadtlinde

B) Sträucher

Straucharten, Mindestpflanzqualität: Strauch, 2 x verpflanzt, Größe: 60 - 100 cm

Cornus sanguinea Hartriegel

Cornus mas Kornelkirsche

Corylus avellana Haselnuss

Crataugus monogyna Weißdorn

Euonymus europaeus Europäisches Pfaffenhütchen

Frangula alnus Faulbaum

Ligustrum vulgare Liguster

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Prunus susp. Domestica Zwetschke

Prunus spinosa Schlehe

Pyrus pyraster Wildbirne

Rosa canina Heckenrose

Sambucus nigra Holunder

Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball

1.6.5.5. Eingriffs-/Ausgleichsregelung

Dem Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird als planerische Ausgleichsfläche eine ca. 18.070 m² große Teilfläche der Fl.Nr. 73 der Gemarkung Oberlindach zugerechnet.

Als Ausgleichsmaßnahme sind wechselfeuchte, naturnahe Bestände von Feuchtmulden, die den amphibischen und aquatischen Bereich der benachbarten Teichgruppe durch terrestrische Strukturen ergänzen, zu entwickeln.

Der Zielzustand der extensiven Wiese sowie der Wiesenbrache besteht in der Entwicklung und dem Erhalt von artenreichem, extensiven Grünland, durch das die Lebensräume von Wiesenbrüterarten optimiert werden.

Mit der Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen ist nach dem Satzungsbeschluss ohne Verzug zu beginnen.